verbessert, als die Achtung der kommunalen Selbstverwaltung als Teil der Identität der Mitgliedstaaten eingefügt wurde und andererseits klargestellt ist, dass europäische Gesetze über Grundsätze dieser Dienste die Zuständigkeit der Staaten, die diese Dienste zur Verfügung stellen, in Auftrag geben oder finanzieren, unberührt lassen.
Der Überflüssigkeit halber – erlauben Sie, wenn ich das sage – füge ich hinzu, dass es das Anliegen und der Erfolg Österreichs war, dass der Bewirtschaftung der Wasserressourcen, der Raumordnung und der Bodennutzung, natürlich vor allem auf österreichischen Druck, die Einstimmigkeit erhalten bleibt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Da die Redezeit begrenzt ist und drängt, nur in Stichworten: Sehr wichtig: Die Sozialpolitik der Union wird in der Verfassung aufgewertet. Zu den Zielen in der Verfassung gehören jetzt Beschäftigung, Vollbeschäftigung, soziale Marktwirtschaft und neu – österreichischer Wunsch, nicht im Konventsentwurf enthalten – die Preisstabilität. Soziale Ausgrenzung und Diskriminierung werden bekämpft. Soziale Gerechtigkeit und sozialer Schutz werden gefördert. Der Dialog mit der Bürgergesellschaft: In einem eigenen Verfassungsartikel wird die Rolle der Sozialpartnerschaft gewürdigt. Die horizontale Sozialpolitik wird neu als Klausel in den Vertrag eingefügt, wodurch jeder Rechtsakt auf diese sozialen Auswirkungen überprüft werden soll.
Die Rolle der Europäischen Kommission in der Wirtschaftspolitik wird gestärkt. Die Solidaritätsklausel habe ich bereits angesprochen. Die Möglichkeit einer gemeinsamen Verteidigung wird in Artikel 17 aufgezeigt. Es gibt die Möglichkeit einer permanenten strukturierten Zusammenarbeit, allerdings in einer transparenten, offenen, jederzeit für die Mitgliedstaaten geöffneten Art und Weise, was uns persönlich sehr wichtig gewesen ist.
Offen geblieben sind bis zum Schluss drei wichtige institutionelle Fragen. Erster Punkt: der Wunsch kleiner Staaten nach einer besseren Vertretung im Europäischen Parlament. Ich glaube, das ist nicht mehr wirklich strittig. Der zweite Punkt: der Übergang zur qualifizierten Mehrheit. Da wären wir mutiger: In der Sozialpolitik, in der Steuerpolitik, aber auch in der GASP, der Außenpolitik, wären wir für Mehrheitsabstimmungen, andere nicht. Das wird daher nicht kommen.
Wir sind sehr dafür eingetreten, dass man
die Parität bei der qualifizierten doppelten Mehrheit, Bevölkerung und
Nationen, vorsieht. Hier liegt noch kein Vorschlag der irischen Präsidentschaft vor. Ich denke, dass etwa
nächste Woche dazu ein Vorschlag kommen wird. Die volle Parität, so höre ich,
wird nicht von den Iren vorgeschlagen werden, es geht wahrscheinlich in
Richtung 55, 65.
Was die
Kommission betrifft, ist es so: Wenn keine Einigung im Verfassungsvertrag
verankert ist, gilt Nizza. Das heißt ab 2009 eine deutlich verkleinerte
Kommission. Das wird wahrscheinlich ab 2007 der Fall sein, wenn Rumänien
und Bulgarien dazukommen. Der Konvent hat einen unzumutbaren Vorschlag gemacht
mit zwei Klassen von Kommissaren: mit und ohne Stimmrecht. Ich denke, dass
dieser Vorschlag nicht zulässig sein wird. (Präsident
Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)
Die Zeit läuft – ich halte mich
natürlich genauso an die Redezeitbeschränkung wie jeder andere. Ich weiß, dass
ohnehin noch eine Dringliche Anfrage behandelt wird. Daher hebe ich mir
einiges auf. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall
bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.26
Präsident Dr. Andreas Khol: Ich danke dem Herrn Bundeskanzler
für seine Ausführungen.
Wir gehen
in die Debatte über die Erklärung ein. Die Redezeit ist bekannt.