Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 58

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5. Eine Einschränkung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und Men­schenhandel hinter den Konventsentwurf des Artikels III 49 sollte nicht hingenommen werden. Zielführende Maßnahmen innerhalb der EU gegen grenzüberschreitende Kri­minalität zählen zu den Hauptforderungen der Bürgerinnen und Bürger an die EU. Die Regierungskonferenz ist aufgerufen, diesen berechtigten Forderungen Rechnung zu tragen.

6. In der Weiterentwicklung hin zu einer europäischen Verteidigungspolitik soll ein Weg gewählt werden, der es den Mitgliedstaaten der EU erlaubt, im Falle eines militärischen Angriffs auf einen von ihnen, nach Maßgabe ihrer unterschiedlichen Sicherheitskon­zeptionen und Verfassungstraditionen sowie nach Maßgabe der Charta der Vereinten Nationen solidarisch zu kooperieren und für einander einzustehen. Artikel I 40 Absatz 7 soll daher so formuliert werden, dass die von den Mitgliedstaaten im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik eingegangenen Verpflichtungen (NATO-Mitglied­schaft, Paktfreiheit, Neutralität) bei Art und Umfang der Beistandsverpflichtung berück­sichtigt werden.

7. Im Bereich der friedlichen Nutzung der Nuklearenergie soll darauf gedrängt werden, dass es zu einer Beseitigung der einseitigen Bevorzugung dieser Energieerzeugungs­form und zu einheitlichen europäischen Sicherheitsstandards für AKW kommt. Wenn dies nicht erreichbar sein sollte, sollte eine Vertragsrevisionskonferenz für den EURATOM-Vertrag fest vereinbart werden, die einen Ausstieg jener Länder aus diesem Vertrag erlaubt, die ihre Energiepolitik am Prinzip der Nachhaltigkeit orientieren und daher keinen finanziellen Beitrag zur Förderung von Nuklearenergie leisten wollen.

8. Die neue Verfassung der EU soll einem (gesamt-)europäischen Referendum unter­zogen werden. Es sollen daher bei der Regierungskonferenz die dafür nötigen Modali­täten vereinbart und beschlossen werden. Eine neue Verfassung für die EU soll zum Anlass einer Volksabstimmung und damit der Legitimierung des europäischen Verfas­sungswerks durch die Bürgerinnen und Bürger selbst genommen werden. Die Qualität der EU hat den Status eines Staatenbundes längstens jetzt überwunden und bedarf daher auch neuer und zusätzlicher Legitimation.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Grillitsch. Rede­zeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.52

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese EU ist wirklich ein großes Projekt – wie wir heute schon mehrmals gehört haben – für Frieden, Freiheit und Sicherheit.

Ich sage hier auch als Vertreter des ländlichen Raumes und für die bäuerlichen Fami­lien: Wir haben seit dem Beitritt zur EU mit entsprechenden Programmen für unsere bäuerlichen Betriebe und für den ländlichen Raum tatsächlich Berechenbarkeit und Planbarkeit. Das ist wichtig, das gibt uns Sicherheit, um auch in Zukunft die Höfe zu bewirtschaften, um auch in Zukunft die Landschaft offen zu halten, um auch in Zukunft Dienstleistungen im ländlichen Raum entsprechend sicherzustellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Das haben wir nun seit neun Jahren, und das beweist, dass wir und auch diese Regie­rung eine verantwortungsbewusste Politik gemacht haben, denn neun Jahre lang ha­ben wir diese Programme verlässlich und kalkulierbar abrufen können. Manche haben damals noch gemeint, man sollte nicht beitreten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter.)


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