5. Eine Einschränkung der
grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit bei der Verhütung und
Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und Menschenhandel
hinter den Konventsentwurf des Artikels III 49 sollte nicht
hingenommen werden. Zielführende Maßnahmen innerhalb der EU gegen
grenzüberschreitende Kriminalität zählen zu den Hauptforderungen der
Bürgerinnen und Bürger an die EU. Die Regierungskonferenz ist aufgerufen,
diesen berechtigten Forderungen Rechnung zu tragen.
6. In der Weiterentwicklung hin zu einer
europäischen Verteidigungspolitik soll ein Weg gewählt werden, der es den
Mitgliedstaaten der EU erlaubt, im Falle eines militärischen Angriffs auf einen
von ihnen, nach Maßgabe ihrer unterschiedlichen Sicherheitskonzeptionen und
Verfassungstraditionen sowie nach Maßgabe der Charta der Vereinten Nationen
solidarisch zu kooperieren und für einander einzustehen. Artikel I 40
Absatz 7 soll daher so formuliert werden, dass die von den Mitgliedstaaten
im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik eingegangenen
Verpflichtungen (NATO-Mitgliedschaft, Paktfreiheit, Neutralität) bei Art und
Umfang der Beistandsverpflichtung berücksichtigt werden.
7. Im Bereich der friedlichen Nutzung
der Nuklearenergie soll darauf gedrängt werden, dass es zu einer Beseitigung
der einseitigen Bevorzugung dieser Energieerzeugungsform und zu einheitlichen
europäischen Sicherheitsstandards für AKW kommt. Wenn dies nicht erreichbar
sein sollte, sollte eine Vertragsrevisionskonferenz für den EURATOM-Vertrag
fest vereinbart werden, die einen Ausstieg jener Länder aus diesem Vertrag
erlaubt, die ihre Energiepolitik am Prinzip der Nachhaltigkeit orientieren und
daher keinen finanziellen Beitrag zur Förderung von Nuklearenergie leisten
wollen.
8. Die neue Verfassung der EU soll einem
(gesamt-)europäischen Referendum unterzogen werden. Es sollen daher bei der
Regierungskonferenz die dafür nötigen Modalitäten vereinbart und beschlossen
werden. Eine neue Verfassung für die EU soll zum Anlass einer Volksabstimmung
und damit der Legitimierung des europäischen Verfassungswerks durch die
Bürgerinnen und Bürger selbst genommen werden. Die Qualität der EU hat den
Status eines Staatenbundes längstens jetzt überwunden und bedarf daher auch
neuer und zusätzlicher Legitimation.
*****
Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Grillitsch. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
13.52
Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese EU ist wirklich ein großes Projekt – wie wir heute schon mehrmals gehört haben – für Frieden, Freiheit und Sicherheit.
Ich sage hier auch als Vertreter des ländlichen Raumes und für die bäuerlichen Familien: Wir haben seit dem Beitritt zur EU mit entsprechenden Programmen für unsere bäuerlichen Betriebe und für den ländlichen Raum tatsächlich Berechenbarkeit und Planbarkeit. Das ist wichtig, das gibt uns Sicherheit, um auch in Zukunft die Höfe zu bewirtschaften, um auch in Zukunft die Landschaft offen zu halten, um auch in Zukunft Dienstleistungen im ländlichen Raum entsprechend sicherzustellen. (Beifall bei der ÖVP.)
Das haben wir nun seit neun Jahren, und das beweist, dass wir und auch diese Regierung eine verantwortungsbewusste Politik gemacht haben, denn neun Jahre lang haben wir diese Programme verlässlich und kalkulierbar abrufen können. Manche haben damals noch gemeint, man sollte nicht beitreten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter.)