eben auch in Bezug auf die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen. Ich freue mich darüber, dass es infolge einer Einigung seitens der Sozialpartner nun möglich wird, dass es da – mit einem Entgeltschutz – sehr wohl zu einer Lösung kommt, sodass eben, wenn jemand sehr lange arbeitslos ist, vom Berufsschutz abgegangen werden kann.
Herr Bundesminister, abschließend ersuche ich Sie, sich eines großen Anliegens von uns Freiheitlichen anzunehmen, nämlich einer Gleichstellung der Lehre mit der gesamten anderen Berufsausbildung. Und ich sage gleich dazu: Der Kärntner Weg, dass erstmals eine Berufsmatura kostenlos sein wird, ist der Weg in die richtige Richtung.
Herr Bundesminister, ich ersuche Sie, darüber nachzudenken, wie wir auch in Zukunft den Jugendlichen diese Chancengleichheit ermöglichen und die Gleichstellung mit jedem anderen Maturanten bewerkstelligen können. Das ist uns Freiheitlichen wirklich ein großes Anliegen – und ich meine auch, dass das eine neue Motivation für die Lehrlinge ist, wie mit ihnen umgegangen wird, indem eben Matura Matura ist und diese auch kostenlos für alle sein soll. – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.53
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener. – Bitte.
16.53
Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Vorab zu den Ausführungen von Kollegin Scharer, die ich darauf aufmerksam machen möchte, dass die Frauenerwerbsquote bei 62,8 Prozent liegt, diese Tendenz noch steigend ist – und Österreich daher schon jetzt über dem Lissabon-Ziel liegt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Dieses Arbeitsmarktreformgesetz ist ein gutes Gesetz, wird doch mit diesem den neuen Erfordernissen auf dem Arbeitsmarkt entsprochen und unter anderem der Langzeitarbeitslosigkeit entgegengewirkt. Wie ich unseren Bundesminister Bartenstein kenne – und auch die übrigen Regierungsmitglieder –, wird es in dieser bewährten Art auch sicherlich weitergehen, wenn sich neuerliche Erfordernisse auf dem Arbeitsmarkt ergeben sollten.
In dieser Debatte möchte ich mich auf drei Themenbereiche beschränken beziehungsweise diese besonders hervorheben.
Erstens: Bezogen
auf die Zumutbarkeit wird unter anderem festgehalten, dass die Möglichkeit
gewährleistet sein muss, die gesetzlichen Betreuungsverpflichtungen einhalten
zu können. Ich bin vor allem über die Klarstellungen in den Erläuternden Bemerkungen
sehr froh, dass die Betreuung von Kindern im Vor- und Grundschulalter
Anerkennung findet. Warum? – In meiner Arbeit als Sozialarbeiterin hatte
ich – Gott sei Dank! – mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im AMS
zu tun, die seinerzeit bereits berücksichtigt haben, dass die Betreuung von
Kindern auch in Bezug auf das Arbeitslosenversicherungsgeld wichtig ist und
Vermittlungen von Ganztagsjobs für Mütter nicht getätigt
wurden. – Die ÖVP zeigt also wieder einmal, dass sie die
Familienpartei ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweitens begrüße ich auch, dass für die Rahmenfristerstreckung auf drei Jahre für den Bezug des Arbeitslosengeldes für all jene – das wurde ja bereits mehrfach erwähnt –, die pflegebedürftige Angehörige betreuen, künftig nicht mehr die Pflegestufe 4, sondern nur mehr die Pflegestufe 3 von Nöten ist. Ich sehe das gerade deshalb als sehr wichtig an, da ja, wie wir alle wissen, Pflegegeldeinstufungen österreichweit sehr un-