Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 50

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Ein Wort zu Ihnen, Kollege Öllinger, Kolleginnen Weinzinger und Haidlmayr: Wir, die ÖVP, wollen die Arbeitsuchenden nicht vor Berufstätigkeit schützen, wie Sie es offensichtlich wollen, sondern ihnen wirklich zur Berufstätigkeit verhelfen. Das ist aber eine Frage der Betrachtungsweise und auch des Realitätsbezuges. Gleiches gilt auch für die von Ihnen geforderte Arbeitslosenanwaltschaft.

Dass wir mit der 100- beziehungsweise 120-Tage-Regelung einen der Praxis durchaus angemessenen Zeitraum definieren, zeigen die aktuellen Zahlen. Demnach lag die durchschnittliche Verweildauer in der Arbeitslosigkeit 2003 österreichweit bei 101 Ta­gen. Dazu möchte ich festhalten, dass diese Zahl im gleichen Zeitraum in Wien 136 Tage betrug. Damit treibt Wien diesen Bundesschnitt also wieder einmal wie so oft in allen möglichen Bereichen massiv in die Höhe und zeigt, wie es nicht geht.

Aber noch ein Wort zu dem vorher gefallenen Vergleich Steiermark – Wien. Ich habe hier die Zahlen, Stand Mitte Juni 2004: Der Anstieg der Zahl der Arbeitslosen in der Steiermark liegt deutlich unter dem Anstieg der Zahl der Arbeitslosen in Wien, er beträgt nämlich nur die Hälfte. Die Zahl ist um 10,7 Prozent gefallen – und ist somit sogar noch geringer –, während sie in Wien um 5,4 Prozent gestiegen ist. Ich glaube, dieser Vergleich macht uns sicher und zeigt, wo Wien steht und wo die Steiermark. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.15

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keuschnigg. – Bitte.

 


17.16

Abgeordneter Georg Keuschnigg (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich darf noch einmal ganz kurz auf den Stil eingehen, in dem die Fraktion der Grünen mit diesem Gesetz umgeht, mit einem Gesetz, das relativ intensiv verhandelt und im Vorlaufprozess auch sehr intensiv abgeklopft wurde. Wenn man sich die Polemik anschaut, mit der Sie, Frau Weinzinger, dieses Gesetz niedergeredet haben, hat man schon den Eindruck, dass Sie wahrscheinlich wirklich große Probleme haben, dieses Gesetz abzulehnen.

Sie sagen im Wesentlichen, diese Bundesregierung mache nichts für die Arbeits­marktpolitik. Dazu ganz klar: Diese Bundesregierung betreibt eine sehr erfolgreiche Bud­getpolitik und setzt parallel zu ihrem Sanierungskurs auch laufend Maßnahmen zur Wirtschaftsankurbelung und Arbeitsplatzsicherung – siehe die drei Konjunkturpro­gramme, siehe die Steuerreform, eine Steuerreform, die letztlich in ganz Europa große Beachtung findet, die wirklich einen Schub in Richtung Standortsicherung, in Richtung Arbeitsplatzsicherheit bewirkt. Trotzdem versuchen Sie, das einfach zu ignorieren und wegzureden.

Die Zahlen bezüglich der Arbeitsmarktsituation in Österreich wurden hier schon wieder­holt genannt. Man kann aber nicht einfach so tun, als lägen wir nicht ungefähr bei der Hälfte dessen, was das umliegende Ausland diesbezüglich an Zahlen aufweist. Auch dass wir bei der Jugendarbeitslosigkeit die niedrigsten Werte in ganz Europa haben, kann man nicht einfach wegreden.

Ich glaube, Sie ignorieren bewusst und gegen besseres Wissen – das ist eigentlich das Bedauerliche – Maßnahmen, weil sie erfolgreich sind und nicht in Ihre Strategie passen. Wir sind mit Ihnen noch einigermaßen versöhnt vom gemeinsamen Beschluss des Tierschutzgesetzes her, aber was Sie, Frau Weinzinger, heute geliefert haben, braucht diesen Vorrat erfolgreich auf.

Zwei Ziele sind es, die dieses Arbeitsmarktreformgesetz begleiten: einerseits der Versuch, hohe Solidarität mit jenen Menschen zu zeigen, die keine Arbeit haben,


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