Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 49

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Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich und meine Fraktion sind der Meinung, dass alle Jugendlichen das Recht auf eine Lehrstelle oder einen Platz in einer weiter­führenden schulischen Ausbildung haben müssen. Es sollte und dürfte deshalb kein Jugendlicher ohne Ausbildungsplatz dastehen!

Herr Bundesminister Bartenstein! Sie haben in der letzten Sitzung des Sozial­aus­schus­ses vorige Woche die Aussage getroffen: Die Jüngeren verdienen besondere Chan­cen. – Dieser Aussage stimme ich zu 100 Prozent zu. Setzen Sie diese Aussage zum Wohle unserer Jugend aber auch in die Tat um! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.11

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Marek. – Bitte.

 


17.11

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Mit dem heute zu beschließen­den Gesetz liegt einmal mehr ein Entwurf vor, mit dem tatsächlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten Rechnung getragen wird. Dass außerdem eine Sozialpartner­einigung die Grundlage für diese Vorlage ist, ist für mich die Bestätigung unserer altbewährten Sozialpartnerschaft in Österreich. Umso mehr freut mich die Zustimmung der SPÖ.

Gerade als Frauen- und Familienpolitikerin begrüße ich es sehr, dass in Zukunft Betreuungspflichten für Kinder auch entsprechend geltend gemacht werden können, wenn es darum geht, ob ein Job angenommen werden muss oder nicht. Früher galt das Argument, dass Kinderbetreuungspflichten bestehen, nur dann, wenn eine ver­mittelte Arbeitsstelle außerhalb des Wohnortes gelegen war. Diese Einschränkung gilt mit dem neuen Gesetz nicht mehr.

Gerade für Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher wird dies künftig Erleichterungen bringen, da sie einfach überproportional stark von leider nicht immer vorhandenen Betreuungsangeboten abhängig sind. Einer Alleinerzieherin in Vöcklabruck etwa wurde der Bezug des Arbeitslosengeldes für eine gewisse Zeit gesperrt. Sie wurde nämlich an einen Gastronomiebetrieb vermittelt, in dem sie auch am Wochenende und teil­weise bis 24 Uhr hätte arbeiten müssen. Sie konnte für ihr Kind keine Betreuung auftreiben und lehnte die Stelle daher ab, was die Sperre des Arbeitslosengeldes zur Folge hatte. Auf Grund der neuen geänderten Bestimmungen wird es in Zukunft derartige Härtefälle nicht mehr geben.

Eine zweite wichtige Neuerung, meine Damen und Herren, ist die entsprechende Berücksichtigung von Wegzeiten für die Zumutbarkeit, was bisher nahezu ohne Belang war. Der vorliegende Vorschlag sieht eine Wegzeit im Verhältnis zur Arbeitszeit vor, was eine für alle Beteiligten flexible und positive Lösung ermöglicht. Früher konnte man, wenn man keine Betreuungspflichten hatte, praktisch österreichweit vermittelt werden. Die neue Regelung ist eine deutliche Verbesserung für die Arbeitsuchenden und bietet endlich auch entsprechende Rechtssicherheit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Frage des Berufsschutzes, der mit dem neuen Gesetz nach 100 beziehungsweise 120 Tagen Arbeitslosigkeit in einen Entgeltschutz umgewandelt wird. Damit wird einerseits verhindert, dass Arbeitsuchende in einer ohnehin schwierigen persönlichen Situation Tätigkeiten annehmen müssen, die weit unter dem Niveau ihrer früheren Beschäftigung liegen, andererseits ermöglichen wir den Betroffenen damit mehr Chancen im Hinblick auf eine raschere Wieder­einglie­derung ins Berufsleben.

 


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