Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 52

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Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, Platz zu nehmen.

Wünscht der Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 543 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das Gesetz ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (475 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Bundes­gesetz über die Post-Betriebsverfassung und das Arbeits- und Sozialgerichts­gesetz geändert werden (544 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schopf. Die Redezeit ist wunschgemäß auf 4 Minuten eingestellt. – Bitte.

 


17.23

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Bei dieser Regierungsvorlage geht es vor allem darum, dass die diesbezügliche EU-Richtlinie, in der die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europäischen Gesellschaften geregelt ist, ganz konkret bis zum 8. Oktober 2004 umgesetzt wird.

Es wurde bei uns in Österreich bereits sehr früh begonnen, konkrete Überlegungen über die zu erfolgende Umsetzung dieser Vorschriften anzustellen. In einigen Staaten in Europa ist dies leider nicht der Fall, und es ist zu befürchten, dass dies bis zum Oktober 2004 auch nicht erledigt wird, so zum Beispiel in Spanien, in Italien, aber leider auch in Griechenland.

Ich möchte an dieser Stelle positiv festhalten, dass die Regierungsvorlage die EU-Richtlinie im Großen und Ganzen in befriedigender Art und Weise umsetzt. In zwei Punkten, sehr geehrte Damen und Herren, sind wir jedoch der Auffassung, dass diese Richtlinie nicht gänzlich umgesetzt ist. Dies war auch der Grund, warum wir beim letzten Sozialausschuss in der letzten Woche einen Antrag auf Vertagung eingebracht haben mit dem Ersuchen, die problematischen Punkte nochmals zu verhandeln. Leider wurde dieser Antrag abgelehnt, und die Regierungsfraktionen und die Grünen stimmten dieser Vorlage zu.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ohne diese Änderungen gibt es gravierende und nicht hinnehmbare Defizite bei den Rechten der Arbeitnehmervertreter im Ver­hältnis zu den Rechten der Kapitalvertreter. Wir fordern daher die gleichen Rechte in diesen Gesellschaften, wie sie Kapitalvertreter genießen, insbesondere bei Personal­entscheidungen.

 


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