Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 66

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Ernennung gratulieren! – Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zu den Ausführungen von Frau Abgeordneter Silhavy möchte ich insofern Stellung nehmen, als es auch im Sozialausschuss einen gewissen Kritikpunkt dahin gehend gab, als die Tätigkeit der Kommission zur Neuregelung der Witwenpensionen nicht transparent genug erschien. Ich darf dazu wie folgt Stellung nehmen:

Bei dieser Kommission hat es sich um Experten von Sozialpartnern, Hauptverband, Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Finanzen, Bundesministerium für Gesund­heit und Frauen sowie Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz gehandelt. Die Termine der Kommission waren vor der Begutach­tung am 30. Oktober 2003, am 19. November 2003, am 9. Dezember 2003, am 8. Jän­ner 2004 und am 27. Jänner 2004. Über jede Besprechung wurde ein Protokoll erstellt und an alle Teilnehmer übermittelt. Diese Protokolle sind auch jederzeit einsehbar. Nach der Begutachtung fand noch eine Sitzung der Kommission statt, die am 13. April 2004 stattfand.

Das Ergebnis dieses Begutachtungsverfahrens waren 22 Stellungnahmen. Zwölf da­von sprachen sich für die Variante eines reinen Einkommensmodells aus. Auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes sagt, dass diesbezüglich keine Bedenken bestehen. Zehn der schriftlichen Äußerungen stimmten ebenfalls unter der Voraus­setzung der Verlängerung des einjährigen Bemessungszeitraumes zu. Diesen Stellungnahmen wurde auch dadurch Rechnung getragen, dass in der nunmehrigen Gesetzesvorlage der Berechnungszeitraum auf zwei Jahre verlängert wurde. Bei einem noch längeren Zeitraum bestünde laut Auskunft des Verfassungsdienstes und des Justizministeriums die neuerliche Gefahr einer Aufhebung durch den Verfassungs­gerichtshof. – Das zur Erklärung. (Abg. Silhavy: Aber das Justizministerium selbst hat ja einen ganz anderen Vorschlag gemacht!)

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.16

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.17

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Irgendwie erinnert mich diese Debatte, bei der wir auf der einen Seite über die Hinterbliebenenversorgung, auf der anderen Seite über einen Abänderungsantrag, der nicht eingebracht wurde, reden, mehr an eine Dar­stellung im so genannten absurden Theater. Deshalb finde ich es auch sehr inter­essant, dass der Herr Staatssekretär für Gesundheitsfragen zur Regelung der Hinter­bliebenenversorgung gesprochen hat.

Der Verfassungsgerichtshof hat den Berechnungsmodus für die Hinterbliebenen­pension aufgehoben, die Reparaturvorlage muss bis 30. Juni vorhanden sein. Im Jahr 2003 gab es über 437 000 Menschen, die davon betroffen waren. Es ging dem Verfassungsgerichtshof darum, die Versorgungsstandards zu sichern.

Das ist leider fraglich, denn durch diese notdürftige Reparatur, die jetzt vorliegt, ist es so, dass die letzten beiden Jahre gelten – das ist ja schon ausgeführt worden. Dadurch ergeben sich zufällige Ergebnisse, denn wenn jemand in den letzten beiden Jahren Krankengeld, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe oder andere geringere Bezüge bekommen hat, dann sind das wesentlich geringere Bezüge, die auch den Hinterbliebenen betreffen.

Im Ausschuss wurde noch kritisch darüber gesprochen, dass die Hinterbliebenen selbst alle Unterlagen zusammensammeln müssen, um nachzuweisen, dass sie jetzt


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