Ernennung gratulieren! – Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zu den Ausführungen von Frau Abgeordneter Silhavy möchte ich insofern Stellung nehmen, als es auch im Sozialausschuss einen gewissen Kritikpunkt dahin gehend gab, als die Tätigkeit der Kommission zur Neuregelung der Witwenpensionen nicht transparent genug erschien. Ich darf dazu wie folgt Stellung nehmen:
Bei dieser Kommission hat es sich um Experten von Sozialpartnern, Hauptverband, Bundeskanzleramt, Bundesministerium für Finanzen, Bundesministerium für Gesundheit und Frauen sowie Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz gehandelt. Die Termine der Kommission waren vor der Begutachtung am 30. Oktober 2003, am 19. November 2003, am 9. Dezember 2003, am 8. Jänner 2004 und am 27. Jänner 2004. Über jede Besprechung wurde ein Protokoll erstellt und an alle Teilnehmer übermittelt. Diese Protokolle sind auch jederzeit einsehbar. Nach der Begutachtung fand noch eine Sitzung der Kommission statt, die am 13. April 2004 stattfand.
Das Ergebnis dieses Begutachtungsverfahrens
waren 22 Stellungnahmen. Zwölf davon sprachen sich für die Variante eines
reinen Einkommensmodells aus. Auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes
sagt, dass diesbezüglich keine Bedenken bestehen. Zehn der schriftlichen
Äußerungen stimmten ebenfalls unter der Voraussetzung der Verlängerung des
einjährigen Bemessungszeitraumes zu. Diesen Stellungnahmen wurde auch dadurch
Rechnung getragen, dass in der nunmehrigen Gesetzesvorlage der
Berechnungszeitraum auf zwei Jahre verlängert wurde. Bei einem noch längeren
Zeitraum bestünde laut Auskunft des Verfassungsdienstes und des Justizministeriums
die neuerliche Gefahr einer Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof. –
Das zur Erklärung. (Abg. Silhavy: Aber das Justizministerium
selbst hat ja einen ganz anderen Vorschlag gemacht!)
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
18.16
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
18.17
Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Irgendwie erinnert mich diese Debatte, bei der wir auf der einen Seite über die Hinterbliebenenversorgung, auf der anderen Seite über einen Abänderungsantrag, der nicht eingebracht wurde, reden, mehr an eine Darstellung im so genannten absurden Theater. Deshalb finde ich es auch sehr interessant, dass der Herr Staatssekretär für Gesundheitsfragen zur Regelung der Hinterbliebenenversorgung gesprochen hat.
Der Verfassungsgerichtshof hat den Berechnungsmodus für die Hinterbliebenenpension aufgehoben, die Reparaturvorlage muss bis 30. Juni vorhanden sein. Im Jahr 2003 gab es über 437 000 Menschen, die davon betroffen waren. Es ging dem Verfassungsgerichtshof darum, die Versorgungsstandards zu sichern.
Das ist leider fraglich, denn durch diese notdürftige Reparatur, die jetzt vorliegt, ist es so, dass die letzten beiden Jahre gelten – das ist ja schon ausgeführt worden. Dadurch ergeben sich zufällige Ergebnisse, denn wenn jemand in den letzten beiden Jahren Krankengeld, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe oder andere geringere Bezüge bekommen hat, dann sind das wesentlich geringere Bezüge, die auch den Hinterbliebenen betreffen.
Im Ausschuss wurde noch kritisch darüber gesprochen, dass die Hinterbliebenen selbst alle Unterlagen zusammensammeln müssen, um nachzuweisen, dass sie jetzt