Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 68

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Die finanziellen Auswirkungen sind auch schon genannt worden: Es sind 3 Millionen € jährlich. Die Pensionsberechnungsformel und die Parallelbestimmungen, die seit dem 1. Oktober gelten, bleiben unverändert. Die Pensionshöhe – das hat mein Kollege Walter Tancsits, unser Sozialsprecher, schon erwähnt – bleibt weiterhin bei bis zu 60 Prozent der fiktiven Pension der/des Verstorbenen. Es gibt auch weiterhin eine untere Schutzgrenze für die Hinterbliebenen, die derzeit bei 1 503 € liegt, sowie eine Leistungsobergrenze, die derzeit bei 6 900 € liegt.

Bei gleich hoher Berechnungsgrundlage bleibt die Witwenpension und Witwerpension wie bisher bei 40 Prozent. Interessant ist nur – und das könnte eine wirklich sinnvolle inhaltliche Diskussion sein –, warum derzeit rund 430 000 Frauen Witwenpension beziehen, unter den Männern dies jedoch nur 39 000 tun. Dazu würde mir einiges einfallen, was in dieser Situation doch etwas Hoffnung für die Frauen gibt. (Abg. Öllinger: Sagen Sie es doch, Frau Kollegin Steibl! Sagen Sie es einfach!) – Aber die Sache ist zu ernst, um damit zu scherzen.

Die Gesamtausgaben für die Witwen- und Witwerpension belaufen sich auf zirka 2,8 Milliarden €. Und diese Neuregelung wird, wie gesagt, dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes Rechnung tragen.

Hinweisen möchte ich noch darauf, dass auch angestrebt wird, dass im Rahmen der Harmonisierung der Pensionssysteme eine eigenständige Alterssicherung für Frauen – bei der unsere Frau Bundesministerin auch intensiv mitarbeitet, da es ihr ein wirkliches Anliegen ist – in größerem Umfang neu zu gestalten ist.

Weiters möchte ich darauf hinweisen, dass wir bei der Pensionssicherungsreform 2003 gerade im familien- und frauenspezifischen Bereich Maßnahmen gesetzt haben, die schon ein wichtiger Schritt in Richtung Pensionsabsicherung für Frauen sind. Und auch wenn Herr Kollege Öllinger jetzt schmunzelt, möchte ich diese Maßnahmen noch gerne aufzählen, da ich glaube, Sie haben es schon wieder verdrängt – vergessen sicher nicht. (Abg. Öllinger: Verdrängen tue ich gar nichts!)

Die Zeit lässt es nicht mehr zu, aber Sie wissen: die Erhöhung der pensions­begrün­denden Kindererziehungszeiten auf 24 Monate; beim Durchrechnungszeitraum werden pro Kind drei Jahre herausgenommen; die Entlastung für die Bäuerinnen­pension und zum Beispiel auch die Anhebung der Bemessungsgrundlage.

Ich bin überzeugt davon, dass alle Parteien dieser Grundlage, dieser Unterlage zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Was?)

18.25

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Öllin­ger zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort.

 


18.26

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Kollegin Lapp hat vollkom­men Recht: Das ist absurdes Theater! Das ist ja fast nicht mehr zu überbieten!

Wir diskutieren hier zwei Materien, die miteinander – sagen wir einmal außer dem Namen Sozialversicherungs-Änderungsgesetz – wenig gemein haben. Es antwortet der Herr Staatssekretär für Gesundheit zu den Witwenpensionen, weil aus dem eigent­lichen Sozialministerium offensichtlich niemand bereit war oder ist, dazu etwas zu sagen.

Von den Vertretern der Regierungsparteien erfahren wir bis jetzt auch keinen Grund dafür, warum die für diese Plenarsitzung angekündigte Abänderung jetzt doch nicht


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