Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 72

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Ich glaube, der Antrag kommt noch!) Und das lässt sich die Regierung 3 Millionen € kosten!

Daran sieht man: Reparaturen mit Verbesserungen! Durch die Reparatur mit FPÖ-ÖVP-Regierungsmaßnahmen gibt es teilweise mehr Geld für die Hinterbliebenen, und daher würde ich auch Kollegen Öllinger ersuchen, dieser Vorlage zuzustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.39

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundes­ministerin Rauch-Kallat. Ich erteile es ihr.

 


18.39

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Präsiden­tin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich darf vielleicht auch als Frauenministerin meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass die Witwenpensionen nach dem Befolgen des Verfassungsgerichtshofsurteils in dieser heute vorliegenden Reparatur einer Verbesserung zugeführt werden, die, wie Herr Abgeordneter Walch gerade gesagt hat, die Regierung 3 Millionen € kosten wird beziehungsweise das Budget mit 3 Millionen € belasten und damit natürlich gerade für die Hinterbliebenen eine wesentliche Verbesserung ihrer persönlichen Einkommenssituation sein wird.

Lassen Sie mich ganz kurz – im Detail hat ohnehin Herr Staatssekretär Waneck schon dazu Stellung genommen – etwas zu der Diskussion, die hier virtuell abgeführt wurde über einen Abänderungsantrag, der nicht eingebracht wurde, sagen. Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen – und das hat Herr Abgeordneter Tancsits in seiner Wortmeldung sehr deutlich gesagt –, dass die Regierungsfraktionen im Ausschuss gebeten haben, einen neuerlichen Ausschusstermin festzusetzen, um die Möglichkeit zu haben, einen sehr umfassenden Abänderungsantrag bis Freitag, 15 Uhr übergeben zu können.

Dieser Vorschlag hat keine Zustimmung gefunden. Das heißt, es war keine ... (Abg. Silhavy: Stimmt nicht! Sie konnten nicht garantieren, dass es ihn überhaupt geben würde!) – Nein, im Ausschuss – ich kann mich noch sehr genau erinnern – war prinzipiell klar, dass die Opposition nicht bereit ist, eine zusätzliche Ausschuss-Sitzung am Montag durchzuführen. (Abg. Heinisch-Hosek: Oh ja!) Gut. Ich habe das nicht so verstanden.

Es wäre natürlich nicht sehr einfach gewesen und wahrscheinlich auf heftige Kritik Ihrerseits gestoßen, hätte man ohne Beratung im Ausschuss einen derart umfas­senden Abänderungsantrag in zweiter Lesung beschlossen. Dieser umfassende Abän­derungsantrag, in dem die Chefarztpflicht-neu enthalten war, aber auch noch andere Bereiche, etwa das Heilmittelpaket, Präzisierungen in diesem Bereich, aber auch eine wichtige Maßnahme zur Konsolidierung der Bauernkrankenkasse, wurde Ihnen daher – alles andere hätten Sie wahrscheinlich hier wesentlich angekreidet –informell über­geben, damit Sie sich auch damit auseinander setzen können.

Lassen Sie mich aber ganz kurz zu diesem Abänderungsantrag, nur die Chefarztpflicht betreffend, etwas sagen. Wenn Sie sich den Antrag ansehen, Herr Abgeordneter Öllinger, werden Sie erkennen, dass von dem Modell, das wir in der Öffentlichkeit diskutiert haben, nichts im Abänderungsantrag steht, sondern lediglich eine Ermäch­tigung an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen enthalten ist, eine derartige Verordnung zu erlassen. Diese Verordnungsermächtigung liegt derzeit beim Haupt­verband.

Wir haben uns auch sehr bemüht, die festgefahrenen Verhandlungen der Selbst­verwaltung zwischen Hauptverband und Ärztekammer wieder flottzumachen. Wir


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