Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 73

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wären auch fast zu einer Einigung dieser beiden Verhandlungspartner gekommen, hätte es nicht eine klare Ablehnung des Vertreters des Hauptverbandes für das von Ihnen als durchaus vernünftig beschriebene Modell gegeben.

Da es keine Einigung gegeben hat bis zu dem Zeitpunkt, den ich gesetzt habe – dieser war so angesetzt, dass das sozusagen noch rechtzeitig in diesen Abänderungsantrag hineingekommen wäre –, habe ich gesagt: Unter diesen Umständen werden wir eine Verordnungsermächtigung für das Gesundheitsministerium vorsehen, und zwar nach dem Subsidiaritätsprinzip, das heißt, dass, wenn eine derartige Verordnung durch eine Einigung zwischen Hauptverband und Ärztekammer abgelöst würde, diese den Vorzug haben würde. – Genauso lautet das.

Selbstverständlich, Herr Abgeordneter Öllinger, werde ich diese Verordnung, wenn das in einem Sozialversicherungs-Änderungsgesetz beschlossen ist, in die Begutachtung schicken und selbstverständlich auch in dieser Begutachtungsphase gerne diskutieren, um sie dann zu erlassen. Noch ist Zeit. Es ist kein Malheur, wenn das heute nicht in einem Gesamtantrag enthalten ist. Daher habe ich auch nicht darauf gedrängt, dass dieser Bereich jetzt unmittelbar wieder herausgelöst werden muss. Sie müssen sich anschauen, wie kompliziert derartige Abänderungsanträge beziehungsweise Sozial­versicherungs-Änderungsgesetz-Novellen sind. (Abg. Öllinger: Das wissen wir!) Das ist der Grund – Sie werden mir hier zustimmen können. Ich bitte um Verständnis.

Wir werden selbstverständlich an der Chefarztpflicht-neu festhalten, denn ich denke, die österreichischen Versicherten haben es sich verdient, dass sie nicht mehr schikaniert werden von einer Maßnahme, die sie als Schikane empfinden: dass sie nämlich mit einem Rezept, das ihnen ihr verantwortungsvoller Hausarzt oder Facharzt verschrieben hat, zu einer Stelle gehen müssen, wo sie nicht einmal begutachtet werden oder, wenn begutachtet, möglicherweise von einem Facharzt, der gar nicht in dem entsprechenden Fachgebiet ausgebildet ist und dem daher die Beurteilung auch relativ schwer fällt, und im schlimmsten Fall – oder im besten Fall, je nachdem, wie man das sieht – von der Sekretärin den Stempel bekommen.

Wir wollen eine strenge Indikationenlösung, eine sehr klare Kontrolle der Chefärzte, eine hohe Verantwortung der niedergelassenen Ärzte in der Verschreibungspraxis mit entsprechenden Sanktionsmöglichkeiten, wenn diese Verantwortung nicht in dem Maße wahrgenommen wird, wie es zu erwarten ist, und eine strenge Kontrolle der Einhaltung dieser Indikationenlösung durch die Chefärzte der Krankenkassen bei den jeweils niedergelassenen Ärzten.

Ich denke, dass das ein sinnvolles Modell ist. Wir haben diesbezüglich auch mit der Ärztekammer sehr hohe Übereinstimmung finden können, auch mit Vertretern der Sozialversicherungen. Ich denke, wenn diese Verordnungsermächtigung an das Bun­desministerium für Gesundheit und Frauen geht, dann könnten wir eine derartige Verordnung auch in großem Einvernehmen beschließen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.45

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Silhavy zu Wort gemeldet. Ich mache auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung aufmerksam: 2 Minuten Redezeit, beginnend mit der Wiedergabe des zu berichtigenden Sachverhaltes, anschließend Gegendarstellung.

 


18.46

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin Rauch-Kallat hat soeben in ihren Ausführungen behauptet, die Oppositionsparteien


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