Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 76

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Sie von der SPÖ wollten, dass dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt wird; damit wäre es eben zu einer Verzögerung gekommen! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Tatsache ist, Frau Kollegin: Mit 1. Juli 2004 tritt diese Aufhebung in Kraft. Nochmals: Wir wollen, dass es heute zu dieser Reparatur kommt. Ja, wir stehen dazu, das hat auch Frau Bundesministerin Rauch-Kallat gesagt. Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes dazu ist eben so – und wir setzen daher heute den richtigen Schritt, eine neue Berechnungsweise der Bemessung zu beschließen. Und das ist, wie ich meine, gut und richtig so. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Tatsache ist also, dass es damit zu einer Sanierung kommt, dass damit die Einkom­menssituation zur Zeit des Todes widergespiegelt wird. Das ist richtig und gut so, denn durch die Heranziehung des Einkommens der letzten zwei Kalenderjahre vor dem Todeszeitpunkt soll die Versorgungslage zum Todeszeitpunkt besser wiedergegeben werden. – Das ging ja auch klar aus dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes hervor. Und das wird jetzt eben repariert.

Meine Damen und Herren! Maßgebend für die Höhe der Witwen- beziehungsweise Witwerpension soll in Hinkunft die Relation des Einkommens des verstorbenen und des überlebenden Ehepartners sein; die Pensionsberechnungsformel bleibt aber unverändert. Der Grundsatz der Versorgung wird gleich gelassen, wobei es weiterhin eine untere Schutzgrenze für Hinterbliebene mit geringem Einkommen sowie eine Leistungsobergrenze bei hohem Einkommen geben soll. Bei gleicher Berechnungs­grundlage soll die Witwen- beziehungsweise Witwerpension weiterhin 40 Prozent betragen.

Es handelt sich dabei also um eine ganz seriöse Sanierung. Dass wir weitere Ver­besserungen wollen, auch diese EDV-mäßige Erfassung, von der ja bereits ge­sprochen wurde, sowie das, worüber in vergangenen Sitzungen hier diskutiert wurde, dazu stehen wir. – Nochmals: Gerade Herr Abgeordneter Mag. Tancsits hat sich wirklich sehr bemüht, da einen Konsens zwischen den Fraktionen herbei­zufüh­ren – und wird das sicherlich auch weiterhin tun; dazu stehen wir.

Da Sie von der SPÖ meinten, dass für Frauen nichts getan worden sei, darf ich schon darauf hinweisen, dass gerade in dieser Legislaturperiode für Frauen sehr, sehr viel gemacht wurde. Jene Anträge, die Sie in der letzten Ausschuss-Sitzung diskutieren wollten, sind doch bitte Anträge, die schon zum Teil umgesetzt wurden. Ich verweise in diesem Zusammenhang nur auf Folgendes: Elternteilzeit, Verbesserungen beim Kinderbetreuungsgeld, wie Wegfall der Zuverdienstgrenze et cetera.

Sie von der SPÖ tun jedoch heute so, als wären 24 Monate Pensionsbegründung für Kindererziehungszeiten nichts! Sie hätten das doch alles vorher machen können, haben da jedoch nichts getan! Weiters verweise ich auf längere Ersatzzeiten. – Alles ganz wichtige Verbesserungen gerade auch für Frauen!

Auch da vertraue ich unserer Bundesministerin Maria Rauch-Kallat, die gerade bei der Pensionsharmonisierung darauf achten wird, dass die Frauen nicht zu kurz kommen. Wir brauchen gut ausgebildete Frauen, wir brauchen Frauen, die gute Berufschancen haben, denn dann werden sie auch eine gute Pension bekommen. Wir stehen aber auch dazu, dass Beruf und Familie vereinbar sein sollen, dass es wichtig ist, beides unter einen Hut zu bringen. Junge Frauen und Familien möchten sich nicht für Familie oder Beruf entscheiden, sondern wollen beides! Und das ist unser Zugang zu einer guten Frauen- und Familienpolitik! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.56

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Lackner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite