Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 98

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Wenn das österreichische Politik ist, dass man mit dem Geld der Allerärmsten Len­kungseffekte erzielt, indem man auf der einen Seite dort abkassiert und auf der anderen Seite sagt: Ich gestalte Visagebühren so, denn es sind nur arme Länder, die davon betroffen sind, von den paar reichen, die es gibt, rede ich nicht!, dann ist das bitte, Herr Staatssekretär, ein Armutszeichen der Europäischen Union, das ich hier gar nicht näher bewerten möchte. Da lügt sich doch die Europäische Union selbst – und damit auch Österreich – in die eigene Tasche, wenn sie immer wieder beteuert: Wir müssen Bosnien-Herzegowina helfen, wir müssen Serbien und Montenegro helfen, wir müssen die Länder unterstützen auf dem Weg zur Demokratisierung und beim wirt­schaftlichen Aufbau! Aber wenn es darum geht, abzukassieren bei Besuchsvisa für unsere österreichischen Staatsbürger und ihre Angehörigen, die noch dort sind, da kümmern wir uns nicht um diese Versprechen der Förderungen! – Das ist die erste Bemerkung.

Zweite Bemerkung: Österreich misst, was die Umsetzung von EU-Vorschriften angeht, wahrlich mit mehrerlei Maß, lese ich doch hier in den Erläuterungen, dass – und jetzt nehme ich zur Kenntnis, dass es unter Umständen sein muss, aber wann muss es sein? – die Umsetzung am 1. August 2005 erfolgt sein muss. Wann tritt das bei uns in Kraft? – Am 1. August 2004!

Wenn das, Herr Staatssekretär, nicht unverschämte Abkassiererei bei den Ärmsten der Armen ist, die hierher nach Österreich kommen wollen, um ihre Verwandten zu besuchen – ich beziehe mich diesmal nicht auf die Behinderungen des Tourismus –, dann weiß ich auch nicht mehr, wo wir sind. Da, Herr Staatssekretär, sollten Sie sich schon darauf besinnen, dass Sie immer noch eine christlich-soziale Partei vertreten. (Abg. Mag. Posch: Seit wann?) Seit wann, fragt Kollege Posch. Ich habe auch den Eindruck, es ist nur mehr eine neoliberale Partei. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.18

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht offenkundig kein Schlusswort.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Finanzkonglomerategesetz erlassen wird sowie das Versiche­rungsauf­sichtsgesetz, das Bankwesengesetz und weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 520 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf die Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz, das Bewertungsgesetz, das Bodenschätzungsgesetz und das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz geändert werden, in 521 der Bei­lagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Dr. Matznetter, Kolleginnen und Kollegen ein Verlan­gen auf getrennte Abstimmung gestellt.

 


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