Ich werde zunächst über die vom Verlagen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.
Wir gelangen somit zur getrennten Abstimmung betreffend Artikel I Z 1a und 5a in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist in getrennter Abstimmung einstimmig angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu
ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das findet
die Mehrheit und ist damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch
in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf eintreten, um ein Zeichen
der Zustimmung. – Der Antrag findet die Mehrheit des Hohen Hauses
und ist damit auch in dritter Lesung angenommen.
Ich lasse jetzt über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührenanspruchsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 522 der Beilagen abstimmen.
Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hierfür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Entwurf ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte auch hier wiederum um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung oder Ablehnung. – Auch in dritter Lesung ist der Entwurf einstimmig angenommen.
8. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (454 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und
der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (524 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (494 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik
Österreich und der Regierung der Republik Moldau zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der
Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (525 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den
Antrag 386/A der Abgeordneten Fritz Neugebauer, Josef Bucher, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundes-Personalvertretungsgesetz, BGBl. Nr. 133/1967, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2003, geändert wird (527 d.B.)