Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 97

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sung, verbunden mit einer Verwaltungsvereinfachung, vorgeschlagen, welche weitest­gehend aufkommensneutral sein wird.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Weiters möchte ich auf den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dipl.-Ing. Prinzhorn und Kollegen verweisen, welcher eine Gebührenbefreiung von Strafregistereingaben und die Ausstellung von Straf­register­bescheinigungen für berufsmäßige und ehrenamtliche Sanitäter vorsieht. Gerade die Tätigkeit als Sanitäter dürfen nur jene Personen ausüben, die neben anderen Voraussetzungen auch die für die Erfüllung der Pflichten des Sanitäters erforderliche Vertrauenswürdigkeit besitzen. Diese Vertrauenswürdigkeit ist vor Beginn der Tätigkeit durch die Vorlage eines Strafregisterbescheinigung nachzuweisen. Ehren­amtliche Rettungsorganisationen leisten Großartiges in der Gesellschaft, und ich glaube, dass es gut ist, dass wir diese Befreiung mittragen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Ihre Zustimmung! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.13

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


20.13

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Poštovane dame i gospodo! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Erlauben Sie mir, dass ich am Ende noch einmal kurz zum Lenkungseffekt Stellung nehme, den Sie bei der Erhöhung der Visagebühren, sich auf die Europäische Union berufend, jetzt durch den Nationalrat werden durchführen lassen.

Herr Staatssekretär! Ich akzeptiere es, dass man sich EU-Vorschriften nicht entzieht und dass man gemeinsames Vorgehen auch national und in den innerstaatlichen Bestimmungen entsprechend festlegt. Allerdings ist es immer auch eine Frage der Phantasie, nämlich auch der politischen Phantasie, wie man bestimmte Dinge angeht.

Herr Staatssekretär! Sozusagen durch das Einbekenntnis dessen, dass sich die Euro­päische Union mit den Stimmen der österreichischen Vertreter in den diversen Gremien da einverstanden erklärt hat, frage ich mich, wie es uns als nationalen Parlamentariern, wenn wir mit solchen Bestimmungen konfrontiert sind, künftig bei ähnlichen Dingen möglich sein sollte, auch auf Spezifika, die es gibt – alle Länder sind nicht über einen Kamm zu scheren –, hinzuweisen. Vor allem: Wie bekommen wir Information darüber, ob das passiert ist oder nicht? Da wir sie nicht haben, können wir nur mutmaßen.

Ich mutmaße jetzt, dass kein Mensch dort auf die spezifische österreichische Situation mit jenen ZuwanderInnen in Österreich und mit den spezifischen Ländern, aus denen sie kommen, hingewiesen hat. Die meisten von ihnen haben heute die österreichische Staatsbürgerschaft, aber sie haben nicht ihre Verwandten in Österreich, sondern zu Hause. Die Frau Kollegin Hagenhofer hat auf ein spezielles Land, nämlich Bosnien-Herzegowina, hingewiesen, und zwar deshalb, weil wir heute mit dem Präsidenten des bosnisch-herzegowinischen Völkerrates genau auch darüber diskutiert haben, denn von dort kommen die meisten, die noch ein Visum für Österreich brauchen. Schengen-Staaten und EU-Staaten brauchen es nicht mehr, aber jene Länder des ehemaligen Jugoslawien, mit denen es die intensivsten menschlichen, persönlichen, aber auch wirtschaftlichen Kontakte gibt, die werden hier schlicht und einfach durch das, was auch die Menschen in der Europäischen Union vielfach so kritisieren, durch dieses Nichteingehen auf spezifische Situationen, einfach überfahren.

 


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