Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 115

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Kollege Oberhaidinger hat zu Recht darauf hingewiesen, dass im Ausschuss vereinbart wurde, dass gerade in dem so einfach formulierten Bundeshaftungsrechts­bereini­gungsgesetz noch einige Punkte zu klären sind. Ich darf daher die Zusage, die ge­macht und heute zwischen den Fraktionsführern vereinbart wurde, dass diesbezüglich eine Änderung und Überprüfung notwendig sind, einhalten und folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Bucher, Dr. Matznetter, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 480 d.B. betreffend ein Bundesgesetz zur Bereinigung von Bundeshaftungsgesetzen (Bundeshaftungsrechtsbereinigungsgesetz) in der Fassung des Ausschussberichtes 526 d.B.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

In § 1 entfallen die Ziffern 34, 39, 41, 49 und 51. Die verbleibenden Ziffern sind daher neu durch zu nummerieren.

*****

In diesem Sinne stimmen wir von der ÖVP der neu formulierten Gesetzesvorlage gerne zu. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.20

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Jakob Auer vorgetragene Abänderungsantrag Dr. Stummvoll, Bucher, Dr. Matznetter, Mag. Kogler und KollegIn­nen ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Letzte Rednerin hiezu ist Frau Abgeordnete Sburny. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.21

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich werde noch einmal auf den Punkt Garantiegesetz eingehen, weil ich im Laufe der Debatte festgestellt habe, dass Sie seitens der Regierungsfraktionen sehr locker mit Hunderten Millionen Euro umgehen, was die AWS betrifft.

Da Sie, einschließlich Präsident Khol, festgestellt haben, Sie kennen sich jetzt eigentlich nicht mehr aus, nachdem Herr Kollege Moser eine tatsächliche Berichtigung gemacht hat, möchte ich dazu beitragen, dass Sie sich wieder auskennen und auch wissen, warum wir Grüne diesem Punkt ganz sicher nicht zustimmen werden.

Damit Sie sich auskennen: Der Aufsichtsrat der AWS hat eine Mietobergrenze von 900 000 € beschlossen. (Abg. Jakob Auer: Wir kennen alle Ausgaben!) – Gut. Ich werde das noch einmal genauer erläutern, damit ich ganz sicher sein kann.

Der Aufsichtsrat der AWS hat eine Mietobergrenze von 900 000 € beschlossen. Die Anfragebeantwortungen durch Minister Grasser sowohl an Kollegen Moser als auch an mich haben ergeben, dass die Miete der AWS nicht 900 000 € und schon gar nicht 645 000 € oder 641 000 €, wie es Herr Staatssekretär Finz behauptet hat, beträgt, sondern 915 000 € pro Jahr. Dazu kommen Leasingverträge, die über zehn Jahre gehen, die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag abgeschlossen wurden, die weitere 800 000 € pro Jahr betragen.

 


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