Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 124

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heitsvorkehrungen bekannt. Nach Auskunft des Sicherheitschefs war das Gerüst, über das die Diebe eingestiegen waren, aus Kostengründen nicht gesichert. Der Diebstahl wurden den Dieben sehr leicht gemacht, wodurch fahrlässige Sorglosigkeit und verantwortungsloses Sparen am falschen Platz offenkundig wurde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Zur Untersuchung folgender Gegenstände einen Untersuchungsausschuss ein­zusetzen:

Politische Verantwortlichkeit für die fehlenden Konsequenzen und politische Verant­wortlichkeit aus der Missachtung der Aufsichtspflicht gegenüber dem Direktor des Kunsthistorischen Museums trotz nachweislicher Information über Missstände.

Untersuchung der sträflichen Vernachlässigung der Aufsichtspflichten durch den Direktor des KHM im Zusammenhang mit dem Raub der „Saliera“.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis: 5 ÖVP, 4 SPÖ, 1 FPÖ, 1 Grüne einzusetzen.

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen in die Debatte ein.

Sie kennen die Geschäftsordnung: 5 Minuten Redezeit; 10 Minuten für den Erstredner, für Mitglieder der Bundesregierung maximal 10 Minuten.

Als Erste spricht Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

 


21.50

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! – Von der Bundes­regierung ist niemand da. – Hohes Haus! Wir haben diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nicht aus Spaß eingebracht, nicht, weil uns irgend­wie fad ist oder weil wir unqualifizierte kulturpolitische Attacken gegen einen verdienten Museumsdirektor reiten wollen, sondern weil wir in Sorge sind um eine der wichtigsten Institutionen, um eine Institution, die im internationalen Ranking, was Alte Meister betrifft, unter den Top Five ist, und weil wir Sorge haben, dass diese Institution zu einem Selbstbedienungsladen verkommt.

Wir haben bereits 1998/1999 vom Rechnungshof eine sehr kritische Stellungnahme bezüglich der Konstruktion nach der Teilrechtsfähigkeit, nach der Vollrechtsfähigkeit erhalten. Er hat massiv kritisiert, dass es nur einen einzigen Geschäftsführer gibt, der ohne Kontrolle, ohne Vier-Augen-Prinzip schalten und walten kann, wie er möchte. Wir haben dann nach Durchsicht der Firmenbücher im Jahr 2002 eine Reihe von Unge­reimtheiten festgestellt, die sich auch durch Anfragebeantwortungen durch die Minis­terin nicht aufklären ließen. Es wurden alle Unterlagen an den Rechnungshof übermittelt, und das Ergebnis, das teilweise in den Medien vor zwei Wochen zitiert worden ist, gibt uns zu hundert Prozent Recht. Und die Vorwürfe sind noch sehr viel massiver, als wir sie damals formuliert haben.

 


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