Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 127

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Auf Grund all dieser Vorkommnisse bringen wir diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ein, nicht zuletzt deshalb, weil ich meine, dass hier ein großer Teil an politischer Verantwortung nicht wahrgenommen wird. Und ich würde Sie auch bitten, ernsthaft darüber nachzudenken, ob das so weitergehen kann. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.59

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Wolfmayr. Sie haben es jetzt schwer. Ihre Redezeit ist 5 Minuten. (Abg. Dr. Wolfmayr – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich werde es versuchen!)

 


21.59

Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht auf Ihr – zugegebenermaßen – schon amüsantes, imagi­niertes, inszeniertes Kunstraubspiel eingehen (Abg. Dr. Matznetter: Das ist nicht „imaginiert“! Sie ist weg, die „Saliera“!), auch nicht auf den flapsig-polemischen Stil von wegen „zu einem Selbstbedienungsladen verkommen“ und „privat abgezweigt“, was meiner Meinung nach Unterstellungen sind, sondern möchte zum vorliegenden Antrag der Grünen, der sich, oberflächlich betrachtet, auf die angeblichen Missstände im Kunsthistorischen Museum bezieht, wohl aber eher die Ministerin, vor allem aber Generaldirektor Seipel im Visier hat, ein paar grundsätzliche Dinge äußern.

Meine Damen und Herren, was geschieht da jetzt? – Teile der Opposition rufen lauthals nach Konsequenzen – und das in einer Angelegenheit, die längst auf dem Weg der rechtlichen Behandlung ist! Ein Rohbericht – und die Betonung liegt auf roh! – des Rechnungshofes ist kein Gegenstand öffentlicher Debatten beziehungs­weise sich daraus ergebender Konsequenzen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bauer.)

Der Rohbericht des Rechnungshofes zum Kunsthistorischen Museum wird derzeit von Geschäftsleitung und Kuratorium des Kunsthistorischen Museums sowie der Kultursektion im Bildungsministerium einer Analyse unterzogen. Eine Stellungnahme an den Rechnungshof wird fristgerecht, also innerhalb der gesetzlich vorgesehenen drei Monate, erfolgen. Der Rechnungshof prüft dann diese Stellungnahme. Danach erscheint der Bericht des Rechnungshofes, der dem Parlament und dem zuständigen Ausschuss zugeleitet wird. – Das ist die Vorgangsweise; Sie kennen diese ja.

Erst dann soll dieser Bericht Gegenstand der öffentlichen Debatte sein. Und erst dann wird sich zeigen, welche Kritikpunkte zu diskutieren und ob allfällige Konsequenzen zu ziehen sind. – So sieht das der Lauf des Gesetzes vor.

Dass jetzt schon einige Kritikpunkte in der Öffentlichkeit kursieren, was letztlich zu dieser heutigen Debatte geführt hat, ist für mich nichts anderes als Ausdruck einer politischen Unkultur. Das ist eine Art von Vorverurteilung! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Bauer.)

Ich frage mich wirklich, meine Damen und Herren von der Opposition: Wie steht es um Ihr Verhältnis zu fundamentalen Grundsätzen der Gerechtigkeit, dazu, dass auch die andere Seite gehört werden muss, bevor ein Urteil ergeht? Dieses audiatur et altera pars, wo ist das bei Ihnen? (Abg. Dr. Matznetter: Der Untersuchungsausschuss soll das machen! Das ist ja der Sinn des Ausschusses!) Wie steht es mit Ihrem Verhältnis zur Unschuldsvermutung, zum Grundsatz, dass niemand – ich betone: niemand! – vorverurteilt werden darf? (Beifall bei der ÖVP. – Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Matznetter und Dr. Bauer.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Matznetter und Herr Abgeordneter Bauer, Sie haben Ihr Quantum an Zwischenrufen, glaube ich, schon strapaziert!

Am Wort ist die Rednerin!

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite