Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 35

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3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 168/A der Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 geändert wird (531 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 375/A der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 geändert wird (532 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 142/A (E) der Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Agrarisches Betriebsmittelrecht und Lebensmittelrecht (533 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 150/A der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Herstellung, das Inver­kehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatz­stoffen (Futtermittelgesetz 1999) geändert wird (534 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Gradwohl. Seine Wunschredezeit beträgt 4 Minuten. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


9.57

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wie bereits aus der Einleitung des Herrn Präsidenten hervorgeht, handelt es sich beim Agrarrechtsänderungsgesetz 2004 um eine der berühmten, gefürchteten, von manchen als berüchtigt bezeichneten Sammelgesetznovellen.

Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und der Rechnungshof haben in ihren Begutachtungs-Stellungnahmen diese Art der Gesetzesnovellen sehr gut begründet kritisiert. Dieser Kritik, geschätzte Damen und Herren, können wir uns nur anschließen und sie um einen Punkt erweitern: Weder die Vollziehung noch der Bürger oder die Bürgerin haben durch eine derartige Sammelgesetznovelle eine Rechtssicherheit beziehungsweise einen leichteren Umgang mit dem Gesetz zu gewärtigen, sondern das Gegenteil ist der Fall! – Das bedauern wir zutiefst. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ausschuss wurde diese Sammel­gesetznovelle etwas despektierlich auch als „Kraut und Rüben“-Novelle bezeichnet, und die Debatte im Ausschuss dazu hat gezeigt, wie berechtigt dieser Vorwurf ist, denn es war nicht einfach, die einzelnen Gesetze tatsächlich zu diskutieren.

 


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