Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 55

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Ing. Winkler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.04

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Damen und Herren! – Zunächst herzliche Gratulation der Frau Präsidentin und alles Gute für ihre besonders wichtige Aufgabe!

Geschätzte Damen und Herren! Ich darf naturgemäß auf einen Punkt eingehen, nämlich auf den Artikel 8, § 21, Änderung des Forstgesetzes, wo die Wortfolge „oder Wohlfahrtswirkung“ entfällt.

Natürlich hat das zunächst einmal etwas Verunsicherung erzeugt, insbesondere bei Nicht-Forstleuten. Ich darf aber kurz darauf hinweisen, dass es dabei wirklich um eine harmlose formelle Korrektur im Text geht, und zwar insofern, als im § 6 die Aufgaben und Funktionen des Waldes klar und deutlich geregelt sind, nämlich in Form der Nutzwirkung, der Schutzwirkung, der Wohlfahrtswirkung und der Erholungswirkung, wobei die Schutzwirkung sich in Standortschutzwald und Objektschutzwald aufteilt und im Bereich der Wohlfahrtswirkung auf den Einfluss auf die Umwelt, und zwar insbesondere auf den Ausgleich des Klimas und des Wasserhaushaltes, und auf die Reinigung und Erneuerung von Luft und Wasser Bezug genommen wird. Beide, Schutzwald- und Wohlfahrtswirkung, werden in Form einer Bannwaldlegung durch besondere Bestimmungen dann im Hinblick auf die Erreichbarkeit der Ziele festgelegt.

Aber es ist, geschätzte Damen und Herren, nicht immer unbedingt die formelle Richtigkeit maßgeblich. Natürlich ist es wichtig, dass ein Gesetz formell richtig ist, aber besonders wichtig ist auch die Praxis. Da ist es besonders wichtig, dass, um die Ansprüche der Öffentlichkeit im Hinblick auf die eingangs erwähnten Aufgaben und Wirkungen erfüllen zu können, fachlich bestens ausgebildetes Personal vor Ort vorhanden ist. Ich glaube, beim Herrn Bundesminister offene Türen einzurennen, wenn ich ihn ersuche, insbesondere im Bereich des öffentlichen Betriebes Bundesforste dafür zu sorgen, dass sich fachliches Personal nicht nur ausbilden lassen kann, sondern auch für die Praxis zur Verfügung steht.

In diesem Sinne bitte ich alle um Unterstützung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.06

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Reheis. – Bitte.

 


11.07

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Ich kann dem Herrn Bundesminister sehr wohl zustimmen, wenn er, wie er heute hier gesagt hat, meint, dass wir im Bereich der Landwirtschaft Vertrauen schaffen sollen, oder wenn er laut „profil“ vom 7. Juni 2004 die Auffassung vertritt, dass sich der Konsument auf die Sicherheit unserer Lebensmittel verlassen können muss.

Dem stimmen wir gerne zu, aber dem steht gegenüber dieser Bericht aus dem „profil“, aus dem ich soeben zitiert habe, und zwar mit dem Titel „Angriff der Killertomaten“. Mit der Gleichstellungsverordnung dieser Bundesregierung hat ja der damalige Um­weltminister Wilhelm Molterer der Agrarlobby eigentlich einen Strich durch die Rech­nung gemacht, indem er den großen Chemiekonzernen zunehmend kostspielige Prüfverfahren für Pestizideinsätze erspart hat. Die nehmen Sie leider nicht sehr gerne auf sich, Herr Bundesminister!

 


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