Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 70

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auf europäischer Ebene sich für die Festsetzung möglichst niedriger Grenzwerte an der technischen Nachweisgrenze für GVO-Saatgutverunreinigungen einzusetzen.“

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Ich glaube, mit diesem Antrag wird etwas Positives bewirkt. Natürlich unterstützen wir Freiheitliche jede weiterreichende Möglichkeit, um besser, schneller und im Sinne der Bürger diese Maßnahmen umzusetzen. Deshalb bin ich froh und glücklich, dass wir bis zuletzt nicht nur gehofft, sondern auch gemeinsam daran gearbeitet haben, diesen Antrag zustande zu bringen. – Danke (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

11.57

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Dieser gesamtändernde Abänderungsantrag der Abgeordneten Grillitsch, Wittauer, Kolleginnen und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht damit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Gesamtändernder Abänderungsantrag

der Abgeordneten Grillitsch, Wittauer, Gradwohl, Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 373/A (E) der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen zum Gentechnik-Moratorium sowie zur Regelung der Koexistenz und der Haftung in Zusammenhang mit GVO’s in der Fassung des Ausschussberichtes (535 d.B.)

Seit Mitte 1999 gibt es in der Europäischen Union ein Moratorium bei der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen. Europaweit harmonisierte Regelungen der Koexistenz und der Haftung in Zusammenhang mit GVO´s sind notwendig, wurden bisher aber nicht festgelegt. Die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten muss daher gesichert werden, denn 80 % der österreichischen Bürgerinnen und Bürger wollen gentechnikfreie Lebensmittel konsumieren.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Gesamtändernden Abänderungsantrag

Der Text des Antrages 373/A (E) der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen in der Fassung des Ausschussberichtes (535 d.B.) hat wie folgt zu lauten:

"Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

weiterhin auf EU-Ebene gegen die Neuzulassung von GVO´s einzutreten,

Initiativen zum freiwilligen Zusammenschluss zu gentechnikfreien Regionen auf EU-Ebene, in Kooperation mit Nachbarstaaten sowie im nationalen, regionalen und lokalen Bereich insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen für ökologisch sensible Gebiete, für den biologischen Landbau sowie die Imkerei und unter Bedachtnahme auf internationale Abkommen des Biodiversitäts- und Biosphären­schutzes zu unterstützen,

sich auf EU-Ebene für die Möglichkeit der Schaffung gentechnikfreier Regionen ein­zusetzen,

 


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