Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 73

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Der Antrag hat genau folgenden Gesamtwortlaut:

 Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pirklhuber, Glawischnig, Sima und Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 373/A (E) der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen zum Gentechnik-Moratorium sowie zur Regelung der Koexistenz und der Haftung im Zusammenhang mit GVOs in der Fassung des Ausschussberichtes (535 d. B.)

Die Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Bezug auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind bis jetzt nicht einschätzbar. Ins­besondere die Folgen einer großflächigen Verwendung gentechnisch veränderten Saatguts in der Landwirtschaft sind mit heutigem Wissensstand in ihrer Komplexität nicht verlässlich vorhersehbar. Andererseits kann aus den praktischen Erfahrungen mit den bis jetzt auf den Markt gebrachten gentechnisch veränderten Sorten kein über­zeugender Beweis bezüglich ihrer volks- und ernährungswirtschaftlichen Überlegenheit gewonnen werden.

Insbesondere müssen die Haftungsbestimmungen und rechtliche Regelungen so gestaltet werden, dass durch einen möglichen GVO-Anbau jenen Bauern und Unter­nehmen, die gentechnikfrei bleiben wollen, keine zusätzlichen Kosten erwachsen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, folgende Maß­nahmen zu treffen:

1. eine transparente gesetzliche Regelung der Haftung nach dem Verursacherprinzip im Rahmen der nationalen Gesetzgebung zu schaffen

2. im Österreichischen Programm für umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL) bei sämtlichen Maßnahmen den Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut als notwendige Voraussetzung für die Förderungswürdigkeit zu implementieren

3. ein umfassendes Rahmengesetz (Gentechnik-Vorsorgegesetz) zur Errichtung gen­technikfreier Anbaugebiete in Österreich – insbesondere unter Bezugnahme auf Schutzanforderungen für ökologisch sensible Gebiete, für den biologischen Landbau sowie die Imkerei und unter Bedachtnahme auf internationale Abkommen des Biodiversitäts- und Biosphärenschutzes vorzulegen.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. Ich erteile ihm das Wort.

 


12.03

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wenn man die Frage der Gentechnik in der Öffentlichkeit und im gesellschaftspolitischen Umfeld diskutiert, so muss man ein paar


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