Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 36

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Öllinger. Wunsch­redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.09

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was im Bereich der familienpolitischen Leistungen und besonders der Schul- und Heim­fahrtbeihilfen noch zu verbessern wäre, hat ja unsere Familiensprecherin schon berich­tet, beziehungsweise sie hat Ihnen detaillierte Vorschläge hiezu offeriert.

Ich möchte mich in meinem Beitrag eher darauf beziehen, dass Kollegin Scheucher etwas angesprochen hat, was ich so nicht unwidersprochen stehen lassen möchte. Das ist kein Vorwurf an Sie, Frau Kollegin Scheucher, aber Sie haben davon gespro­chen, dass es um eine weitere Ausweitung der Schulfahrtbeihilfe und um eine weitere Verbesserung gehe. – Ja, das könnte man annehmen. Nur muss man wissen, Frau Kollegin Scheucher – Sie waren zu dieser Zeit nicht im Parlament; ich Gott sei Dank oder wie immer man das bezeichnen will in den Jahren 1995/1996 schon –: Das waren die Jahre, wo in diesem Bereich massiv eingeschränkt wurde, bei der Schulfahrtbeihil­fe, bei der Familienbeihilfe, beim Karenzgeld. (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.)

Wir erleben offensichtlich alle paar Jahre einen Zyklus: Da wird eingeschränkt – und dann wird verbessert. Nur: Wenn man sich den Zustand vorher ansieht, dann handelt es sich nicht unbedingt um die Wiederherstellung des alten Zustands, sondern teil­weise um Verbesserungen in diesem Bereich, die weiter gehen oder aber weniger weit gehen. Aber manches wird dabei vergessen, Frau Kollegin Brinek, und das ist der Punkt, auf den ich Sie hinweisen wollte.

Das Karenzgeld wurde zunächst 1995/1996 von den Zugangsbedingungen her massiv eingeschränkt, sodass Studierende nicht mehr die Möglichkeit hatten, so wie vorher über geringfügige Beschäftigung et cetera ein Karenzgeld zu erhalten.

Ein weiterer wichtiger Punkt – ich kann mich noch genau erinnern, Frau Kollegin Brinek –: Die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder wurde abgeschafft. Da­mals – Sie wissen es vielleicht noch – wurde gesagt: Wenn es wieder Geld gibt, führen wir es wieder ein. – Jetzt gibt es offensichtlich Geld, aber eingeführt wird es nicht!

Dazu möchte ich nur anmerken, Frau Kollegin Brinek: Es findet hier Umverteilung statt: Den einen wird genommen, den anderen wird gegeben. (Abg. Dr. Brinek: Das ist bei der Budgetgestaltung immer so!) Das mag im Detail auch sinnvoll und richtig sein, nur muss man sich das schon genau ansehen!

Noch ein abschließender Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es geht nicht nur um das Geben, es geht auch um das Einnehmen. Wo wir schon seit Jahren immer wieder dieselbe Kritik vorbringen, wenn es um Reformen im Familienlastenaus­gleichsfonds geht: Eine Beitragsgerechtigkeit, Frau Staatssekretärin, haben wir nicht! Egal, wie man es nimmt, ob der Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds jetzt als ein vorenthaltener Lohnbestandteil der unselbständig Beschäftigten gesehen wird oder aber – wie es wahrscheinlich ein Vertreter der Bundeswirtschaftskammer lieber sehen würde – so, dass die Arbeitgeber diese Beiträge bezahlen: Es wird aus einem be­stimmten Topf, nämlich der Lohnsumme der unselbständig Beschäftigten, genom­men – der größte Teil davon.

Andere Gruppen aber – zum Beispiel auch Politiker, sofern sie keine Nebenbeschäfti­gung haben –, die auch bei ihren Kindern profitieren, zahlen nichts! Selbständige zah­len auch nichts, Bauern de facto auch nichts! – Die Liste wäre erweiterbar. Von der Beitragsgerechtigkeit, wenn es um die Leistungen im Familienlastenausgleichsfonds geht, hört man immer wieder, nur: Sie wird nicht praktiziert.

 


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