Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 35

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Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

„Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, den gesamten Bereich der SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahr­ten/Beihilfen zu evaluieren und dem Nationalrat einen Regierungsentwurf vorzulegen, der vorhandene Ungleichbehandlungen zwischen SchülerInnen und Lehrlingen besei­tigt. Den Lehrlingen soll während des turnusmäßigen Berufsschulbesuches, der mit dem Aufenthalt im Schülerheim beziehungsweise im Internat verbunden ist, die finan­zielle Möglichkeit eingeräumt werden, am Wochenende nach Hause fahren zu kön­nen.“

*****

Geschätzte Kollegen und Kolleginnen von den Regierungsparteien, ich ersuche Sie auch um Ihre Zustimmung und Unterstützung, und ich denke, wir sollten von Konsens nicht nur reden, sondern ihn in diesem Fall auch leben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

10.06

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Mag. Trunk verlesene Ent­schließungsantrag ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.07

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Durch die zunehmende praxisorientierte Gestaltung von Lehrplänen finden viele Schulveranstaltungen außerhalb des Schul­standortes statt. Daraus ergibt sich in der Folge auch die Notwendigkeit einer Neu­definition des Schulweges, mit der diese Entwicklung in den bestehenden Fahrten­leistungen des Familienlastenausgleiches berücksichtigt werden kann. Anlass für die gegenständliche Novellierung ist insbesondere die unbefriedigende Situation bei den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, wo der Schulstandort für die theoretische Ausbildung meistens am gleichen Standort wie die Krankenanstalt ist, an der die prakti­sche Ausbildung stattfindet.

Praktika, die im Ausmaß und Ablauf jenen bei den Gesundheits- und Krankenpflege­schulen ähnlich sind, sind aber auch im Bereich verschiedener höherer technischer Lehranstalten, im Bereich land- und forstwirtschaftlicher Fachschulen sowie im Bereich diverser anderer berufsbildender Fachschulen vorgesehen. Für diese und weitere Schulen mit Sonderausbildungsformen ist es aber de facto unmöglich, sämtliche Fahr­ten zu den Praktika in die Begünstigung einer Fahrtenbeihilfe einzubeziehen.

Daher soll nun der Schulweg auf Fahrten zu Pflichtpraktika, die außerhalb der Unter­richtszeit in einem bestimmten Ausmaß stattfinden und der Schule mittels eines Prakti­kantenarbeitsvertrages nachzuweisen sind, erweitert werden. Außerdem wird der Schulbegriff für die medizinisch-technische Ausbildung für den Fachbereich Gesund­heits- und Krankenpflegeschulen auf die praktische Ausbildung ausgedehnt. Durch die Gewährung einer Fahrtenbeilhilfe für verpflichtende Praktika soll die Wahlmöglichkeit für Praxisplätze erleichtert und durch mehr Mobilität auch bessere Ausbildungsmög­lichkeiten erreicht werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


10.09

 


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