Entschließung
Der Nationalrat hat beschlossen:
„Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird aufgefordert, den gesamten Bereich der SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrten/Beihilfen zu evaluieren und dem Nationalrat einen Regierungsentwurf vorzulegen, der vorhandene Ungleichbehandlungen zwischen SchülerInnen und Lehrlingen beseitigt. Den Lehrlingen soll während des turnusmäßigen Berufsschulbesuches, der mit dem Aufenthalt im Schülerheim beziehungsweise im Internat verbunden ist, die finanzielle Möglichkeit eingeräumt werden, am Wochenende nach Hause fahren zu können.“
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Geschätzte Kollegen und Kolleginnen von
den Regierungsparteien, ich ersuche Sie auch um Ihre Zustimmung und
Unterstützung, und ich denke, wir sollten von Konsens nicht nur reden, sondern
ihn in diesem Fall auch leben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
10.06
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Mag. Trunk verlesene Entschließungsantrag ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.07
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Durch die zunehmende praxisorientierte Gestaltung von Lehrplänen finden viele Schulveranstaltungen außerhalb des Schulstandortes statt. Daraus ergibt sich in der Folge auch die Notwendigkeit einer Neudefinition des Schulweges, mit der diese Entwicklung in den bestehenden Fahrtenleistungen des Familienlastenausgleiches berücksichtigt werden kann. Anlass für die gegenständliche Novellierung ist insbesondere die unbefriedigende Situation bei den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, wo der Schulstandort für die theoretische Ausbildung meistens am gleichen Standort wie die Krankenanstalt ist, an der die praktische Ausbildung stattfindet.
Praktika, die im Ausmaß und Ablauf jenen bei den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen ähnlich sind, sind aber auch im Bereich verschiedener höherer technischer Lehranstalten, im Bereich land- und forstwirtschaftlicher Fachschulen sowie im Bereich diverser anderer berufsbildender Fachschulen vorgesehen. Für diese und weitere Schulen mit Sonderausbildungsformen ist es aber de facto unmöglich, sämtliche Fahrten zu den Praktika in die Begünstigung einer Fahrtenbeihilfe einzubeziehen.
Daher soll nun der Schulweg auf Fahrten zu
Pflichtpraktika, die außerhalb der Unterrichtszeit in einem bestimmten Ausmaß
stattfinden und der Schule mittels eines Praktikantenarbeitsvertrages
nachzuweisen sind, erweitert werden. Außerdem wird der Schulbegriff für die
medizinisch-technische Ausbildung für den Fachbereich Gesundheits- und
Krankenpflegeschulen auf die praktische Ausbildung ausgedehnt. Durch die
Gewährung einer Fahrtenbeilhilfe für verpflichtende Praktika soll die
Wahlmöglichkeit für Praxisplätze erleichtert und durch mehr Mobilität auch
bessere Ausbildungsmöglichkeiten erreicht werden. (Beifall bei den
Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.09