Internat sind, eine Fahrtenbeihilfe. Man kann allerdings schon darüber diskutieren, ob die Höhe des Betrages gerechtfertigt ist. Vergleicht man Schüler, die jeden Tag nach Hause fahren, und jene, die einmal in der Woche fahren, so ist es tatsächlich so, dass derjenige, der jeden Tag öffentliche Verkehrsmittel benutzt, in höherem Ausmaß unterstützt wird. Darüber kann man im Ausschuss durchaus diskutieren.
Ansonsten bedanke ich mich für diese Vorlage. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
10.28
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Binder 3 Minuten zu uns. – Bitte, Frau Kollegin.
10.28
Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Regierungsvorlage, die zurzeit behandelt wird, betrifft vor allen Dingen die Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes; konkret geht es um die Ausweitung der Schulfahrtbeihilfe für Veranstaltungen, Kurse oder Praktika, die nicht am Schulstandort stattfinden.
Wir stimmen dieser Änderung selbstverständlich zu, denn es handelt sich dabei um eine langjährige Forderung von uns SozialdemokratInnen, die heute umgesetzt wird, und das begrüßen wir.
Meine Damen und Herren! Diese Änderung hat auch sehr viel mit Rechten zu tun, Rechte, die Kinder oder junge Menschen haben, und deshalb möchte ich noch einen Punkt erwähnen, nämlich dass es mich sehr traurig stimmt, dass unser Antrag betreffend die Stärkung der Rechte des Kindes wieder im Ausschuss vertagt wurde. Die unterschiedlichsten Argumente dazu wurden ausgetauscht. Ich hoffe aber sehr, dass unser Antrag im nächsten Ausschuss sehr intensiv, sehr ernsthaft und auch mit dem nötigen Nachdruck verhandelt wird, denn es geht vor allen Dingen darum, dass die Rechte der Kinder in der österreichischen Verfassung verankert werden. (Beifall bei der SPÖ.)
10.30
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prinz. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
10.30
Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Mit diesem Bundesgesetz wird eine Lücke bei der Fahrtbeihilfe geschlossen. Die Regierungsvorlage sieht vor, dass ab September 2004 für den Schulweg zu verpflichtenden Praktika um Fahrtbeihilfe angesucht werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um ein Praktikum handelt, das im Lehrplan vorgeschrieben ist. Es geht dabei zum Beispiel um Schülerinnen und Schüler von Hotelfachschulen, höheren technischen Lehranstalten, land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen und so weiter. Das Ministerium schätzt, dass es sich um rund 28 000 Monate Pflichtpraktika handeln wird.
Mit diesem Beschluss setzen wir heute einen wertvollen Schritt zur Unterstützung der Familien und der sich in Ausbildung befindlichen jungen Menschen. Daher stimmen wir gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)
10.31
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Staatssekretärin Haubner. – Sie sind am Wort, Frau Staatssekretärin.