Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 78

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Glaser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.50

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Einige der heutigen Tagesordnungspunkte von Verhandlungen im Verkehrsausschuss beschäftigen sich mit dem Thema Verkehrssicherheit, wobei man vorneweg ohne weiteres dazu sagen kann, dass uns im Bereich Verkehrssicherheit in Österreich in den letzten Jahren schöne Erfolge gelungen sind; man denke da bei­spielsweise nur an die ständig sinkende Zahl von Todesopfern im Straßenverkehr.

Diese Erfolge im Bereich Verkehrssicherheit konnten durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden: einerseits durch bessere Fahrzeugtechnik, durch bessere Straßen­bauten, mehr Kontrolle, auch mehr Bewusstseinsarbeit, aber natürlich auch durch neue Gesetze. Denken wir zum Beispiel an die 0,5-Promille-Grenze, die vor wenigen Jahren eingeführt wurde, eine Maßnahme, die als durchaus erfolgreich zu bezeichnen ist! Und wenn mit heutigem Beschluss die verpflichtende „gelbe Warnweste“ per 1. Mai kom­menden Jahres eingeführt wird, so ist das ein wertvoller Beitrag zur Verhinderung von Verkehrsverletzten und -toten.

Was diese neuen Gesetze anlangt, möchte ich aber doch auch einiges an Kritik anmer­ken beziehungsweise an jene Bestimmungen erinnern, wo ich glaube, dass diese Ge­setze teilweise „überschießend“ formuliert wurden. Wir haben ja heute verschiedentlich gehört, dass es im Bereich SPÖ beziehungsweise Grüne doch ein gewisses Feindbild zum Beispiel der Land- und Fortwirtschaft gegenüber gibt. – Ich meine, dass das nicht wirklich gerechtfertigt ist, obwohl ich schon verstehe, dass es emotionell manchmal nicht einfach ist, hinter so manchem land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeug einher­zufahren – und dass man da emotionell sozusagen eine gewisse Aversion entwickelt.

Wir sind jedoch, wie ich meine, dazu aufgerufen, auf Grund der technischen Entwick­lung, die es ermöglicht, dass man eben auch mit schwereren Fahrzeugen fährt, dem Rechnung zu tragen – und das geschieht ja auch mit dieser Novelle, wenn wir zum Beispiel Einachsanhänger über 10 Tonnen erlauben, wenn wir vierachsige Anhänger beziehungsweise höhere Tonnagen bei Rundholztransporten erlauben.

Gerade im Zusammenhang mit diesen Rundholztransporten kann ich Ihre Ablehnung eigentlich überhaupt nicht verstehen, ist doch diese höhere Tonnage auf jenen Punkt sozusagen beschränkt, wo der nächste Verarbeitungsbetrieb ist beziehungsweise gibt es da eine Beschränkung auf maximal 100 Kilometer Luftlinie. Es gibt da also notwen­dige und richtige Einschränkungen.

Es gibt darüber hinaus – das wurde bereits angesprochen – weitere Wünsche seitens der Landwirtschaft, und zwar in die Richtung, den technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten der Landwirtschaft ganz einfach mehr Rechnung zu tragen. Leider gibt es jedoch dazu noch wenig Gesprächsbereitschaft seitens der SPÖ sowie der Grünen. Ich würde mir wünschen, dass diese Gesprächsbereitschaft, die in keinster Weise zu weniger Verkehrssicherheit beitragen würde – in vielen Fällen würde das ganz einfach eine größere Wettbewerbsfähigkeit für die Landwirtschaft bedeuten, ohne dass die Verkehrssicherheit gefährdet würde –, bei Ihnen von der SPÖ und den Grünen zumin­dest in den kommenden Monaten gegeben ist, sodass wir diesbezüglich noch weitere Punkte im Sinne der Landwirtschaft erledigen können, und zwar ohne dass dadurch die Verkehrssicherheit in irgendeiner Art und Weise eingeschränkt wird.

In diesem Sinne werden wir dieser heutigen Novelle zustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

 


13.53

 


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