Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 79

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Preineder. – Bitte.

 


13.54

Abgeordneter Martin Preineder (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssek­retär! Hohes Haus! Es gibt Tage, an denen scheint das Leben stillzustehen – und heute müssen wir einen solchen Tag erleben. Aber auch an solchen Tagen gilt es, die notwendige Arbeit zu erledigen, und ein Teil davon ist eben diese Änderung des Kraft­fahrgesetzes.

Dabei geht es darum, sich Entwicklungen anzupassen, Entwicklungen, die die Technik vorgibt: sei es im Bereich der Starrdeichsel-Anhänger oder im Bereich der landwirt­schaftlichen Anhänger. Es geht aber auch darum, notwendige Effizienzsteigerungen herbeizuführen, wie dies eben bei Rundholztransporten gewährleistet ist, weil es ein­fach notwendig ist, das Holz termingerecht aus dem Wald zu bringen sowie einer dro­henden Borkenkäfergefahr vorzubeugen.

Es ist auch eine notwendige Änderung im Bereich der Sicherheit vorgesehen: Denken wir da beispielsweise nur an die gelben Warnwesten! Der Sicherheitsaspekt wird also in den Vordergrund gestellt.

Wenn nach den Strafregelungen, nach Haftungen gefragt wird: Das ist ähnlich zu sehen wie beim Pannendreieck oder beim Verbandszeug, das wir schon lange mitfüh­ren und aufstellen beziehungsweise anwenden können. Daran sollten wir uns also orientieren.

Gerade an einem Tag wie dem heutigen, an dem uns die Endlichkeit des Lebens noch stärker ins Bewusstsein gerufen wurde, darf ich Sie bitten, im Sinne von mehr Ver­kehrssicherheit Ihre Zustimmung zu dieser Gesetzesnovelle zu geben! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.55

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eder. – Bitte.

 


13.55

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Um ein eventuelles Missverständnis aufzuklären: Selbstverständ­lich sind wir auch dafür, dass Warnwesten getragen werden! Und vom Ausschusster­min bis heute hier wäre Zeit genug gewesen, das Gesetz so zu formulieren, dass man sich damit wirklich auskennt. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, ein Gesetz klar lesen zu können.

In diesem Falle jedoch haben wir ein Gesetz, wo man zwar weiß, man soll Warnwesten anziehen, aus dem Gesetz geht jedoch nicht hervor, was passiert und ob man bestraft wird, wenn man diese Warnwesten nicht anzieht – und man weiß auch nicht, wann man sie anziehen soll. So steht zum Beispiel hier, dass auf Freilandstraßen die Weste nur dann angelegt werden muss, wenn sich der Lenker an einer unübersichtlichen Stelle befindet, es dunkel ist oder die Sicht schlecht ist, und zwar nur im Falle einer Panne. – Meine Frage: Was ist bei einem Unfall?! Das ist also alles nicht klar geregelt!

Uns von der SPÖ ist es um Folgendes gegangen – und darum bitte ich nochmals Sie von den Regierungsfraktionen, mehr haben wir nicht gewollt –: Dass wir die Zeit, die wir vom Ausschuss bis heute gehabt haben, dazu nutzen, etwas klarere Formulierun­gen zu treffen. Um nichts anderes ist es gegangen! Jetzt haben wir zwar ein Gesetz, nach dem Warnwesten in irgendeiner Form irgendwann irgendwo getragen werden


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