Allerdings ist
diese heutige Novelle nur ein erster Schritt auf dem Weg einer dringend
erforderlichen umfassenden Novellierung des geltenden Hypothekenbank- und Pfandbriefgesetzes.
Ziel dieser umfassenden Neuordnung muss es sein, die vielen Neuerungen, die
das Pfandbriefrecht in den letzten Jahren im europäischen Kontext erhalten
hat, auch in die österreichische Gesetzgebung zu übernehmen, und zwar insbesondere,
um auch das erstklassige Emissionsrating von Pfandbriefen in Österreich
sicherzustellen.
Hiezu bedarf es
insbesondere einer wesentlich verbesserten Stellung des Pfandbriefgläubigers
im Konkursverfahren, etwa durch Weiterführung der Deckungsmasse. Diese
Neugestaltung ist deswegen so dringend, weil für die Hypothekenbanken ab
1. April 2007 die Landeshaftungen bekanntlich wegfallen und sie dann
darauf angewiesen sind, sich verstärkt über Pfandbriefe zu refinanzieren.
Hiefür ist es erforderlich, dass wir die Voraussetzungen schaffen, dass diese
erstklassig ge-ratet werden können.
In diesem
Zusammenhang schaue ich Sie an, Herr Bundesminister Grasser – und würde
noch vor drei Wochen den Kollegen Böhmdorfer angeblickt haben (Abg. Scheibner: Das können Sie jetzt auch
machen!) –, mache das jetzt auch, weil ich auch von ihm Unterstützung
erwarte und verleihe meiner Hoffnung, aber auch Erwartung Ausdruck, dass Sie
sicherstellen werden, dass wir im Herbst in der ersten Finanzausschusssitzung
mit der Vorlage einer solchen großen Novelle zum Hypothekenbankgesetz
konfrontiert werden.
Zwölf Monate
Vorbereitungsarbeit sollten hiefür genug sein. Wir haben jetzt für unsere
Novelle parlamentarisch nur drei Monate gebraucht. Nehmen Sie sich das zum
Vorbild! Ich glaube, wir sind das den Hypothekenbanken und damit dem
Wirtschaftsstandort Österreich schuldig. – Danke. (Beifall bei der ÖVP
und den Freiheitlichen.)
16.20
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. 2 Minuten
Redezeit. – Bitte.
16.20
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Am 25. März dieses Jahres wurde das Gesetz zur Buchhaltungsagentur von Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und FPÖ, beschlossen.
Der Agentur wurde die Kollektivvertragsfähigkeit zugesprochen, der Geschäftsführer wurde beauftragt, den Kollektivvertrag sozusagen so schnell wie möglich vorzulegen.
Heute, drei Monate später, muss dieses Gesetz, das im März von Ihnen beschlossen wurde, bereits repariert werden, weil seinerzeit nicht beschlossen wurde, für welche Dienstverhältnisse dieser Kollektivvertrag gelten soll und bis wann der Geschäftsführer den Auftrag hat, den Kollektivvertrag vorzulegen.
Geschätzter Herr Minister! Da wir heute
schon von Verwaltungsreform und von Verwaltungsvereinfachung gesprochen haben,
möchte ich sagen: Das ist nicht Verwaltungsvereinfachung, das ist Verwaltungsvermehrung!
Diese Schnelligkeit, die Sie bei Ihren Reformen an den Tag legen, beweisen
immer wieder, wir müssen rückwirkend Gesetze reparieren. Das macht gesamt kein
gutes Bild für die Arbeit der Bundesregierung. – Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ.)
16.21
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.