Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 121

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Allerdings ist diese heutige Novelle nur ein erster Schritt auf dem Weg einer dringend erforderlichen umfassenden Novellierung des geltenden Hypothekenbank- und Pfand­briefgesetzes. Ziel dieser umfassenden Neuordnung muss es sein, die vielen Neue­rungen, die das Pfandbriefrecht in den letzten Jahren im europäischen Kontext erhal­ten hat, auch in die österreichische Gesetzgebung zu übernehmen, und zwar insbe­sondere, um auch das erstklassige Emissionsrating von Pfandbriefen in Österreich sicherzustellen.

Hiezu bedarf es insbesondere einer wesentlich verbesserten Stellung des Pfandbrief­gläubigers im Konkursverfahren, etwa durch Weiterführung der Deckungsmasse. Diese Neugestaltung ist deswegen so dringend, weil für die Hypothekenbanken ab 1. April 2007 die Landeshaftungen bekanntlich wegfallen und sie dann darauf angewiesen sind, sich verstärkt über Pfandbriefe zu refinanzieren. Hiefür ist es erforderlich, dass wir die Voraussetzungen schaffen, dass diese erstklassig ge-ratet werden können.

In diesem Zusammenhang schaue ich Sie an, Herr Bundesminister Grasser – und würde noch vor drei Wochen den Kollegen Böhmdorfer angeblickt haben (Abg. Scheibner: Das können Sie jetzt auch machen!) –, mache das jetzt auch, weil ich auch von ihm Unterstützung erwarte und verleihe meiner Hoffnung, aber auch Erwartung Ausdruck, dass Sie sicherstellen werden, dass wir im Herbst in der ersten Finanzaus­schusssitzung mit der Vorlage einer solchen großen Novelle zum Hypothekenbankge­setz konfrontiert werden.

Zwölf Monate Vorbereitungsarbeit sollten hiefür genug sein. Wir haben jetzt für unsere Novelle parlamentarisch nur drei Monate gebraucht. Nehmen Sie sich das zum Vorbild! Ich glaube, wir sind das den Hypothekenbanken und damit dem Wirtschaftsstandort Österreich schuldig. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.20

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.20

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Am 25. März dieses Jahres wurde das Gesetz zur Buchhal­tungsagentur von Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von ÖVP und FPÖ, beschlossen.

Der Agentur wurde die Kollektivvertragsfähigkeit zugesprochen, der Geschäftsführer wurde beauftragt, den Kollektivvertrag sozusagen so schnell wie möglich vorzulegen.

Heute, drei Monate später, muss dieses Gesetz, das im März von Ihnen beschlossen wurde, bereits repariert werden, weil seinerzeit nicht beschlossen wurde, für welche Dienstverhältnisse dieser Kollektivvertrag gelten soll und bis wann der Geschäftsführer den Auftrag hat, den Kollektivvertrag vorzulegen.

Geschätzter Herr Minister! Da wir heute schon von Verwaltungsreform und von Verwal­tungsvereinfachung gesprochen haben, möchte ich sagen: Das ist nicht Verwaltungs­vereinfachung, das ist Verwaltungsvermehrung! Diese Schnelligkeit, die Sie bei Ihren Reformen an den Tag legen, beweisen immer wieder, wir müssen rückwirkend Ge­setze reparieren. Das macht gesamt kein gutes Bild für die Arbeit der Bundesregie­rung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.21

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. 4 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite