Wir gelangen
nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten
Mag. Gaßner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückerstattung der Mehrwertsteuer
für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung neuer
Gerätschaften.
Wer für diesen
Entschließungsantrag des Abgeordneten Gaßner eintritt, den bitte ich um ein
Zeichen. (Abg. Jakob Auer: Der
Gusenbauer und der Cap sind auch nicht da! – Abg. Gaál: Ihr könnt
trotzdem mitstimmen!) – Der Antrag findet nicht die
Mehrheit und ist daher abgelehnt.
21. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 416/A der
Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dipl.-Ing. Thomas
Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Hypothekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz und das Bausparkassengesetz geändert
werden (592 d.B.)
22. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 417/A der
Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dipl.-Ing. Thomas
Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird (593 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 21 und 22 der Tagesordnung, über welche
die Debatte unter einem abgeführt wird.
Auf eine
mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet
hat sich – und eröffnet damit die Debatte – Herr Abgeordneter Mag. Ikrath.
4 Minuten Redezeit. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.
16.15
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr
geehrter Herr Bundesminister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen des Hohen
Hauses! Wir lösen mit der heutigen Gesetzesnovelle ein Versprechen, eine
Absichtserklärung ein, die wir im Finanzausschuss am 16. März anlässlich
der Beschlussfassung des Pfandbriefstellen-Gesetzes einstimmig abgegeben haben.
Mit diesem
Bundesgesetz ermöglichen wir den Hypothekenbanken, künftig Absicherungsgeschäfte
zum Zweck der Minimierung des Währungs- und Zinsrisikos für die im
Deckungsstock befindlichen Vermögenswerte durchführen zu können.
Konsequenter- und
richtigerweise eröffnen wir diese Möglichkeit in einem Zug jetzt auch den
Bausparkassen für das Bauspargeschäft und deren Veranlagungen, um das
Zinsrisiko abzusichern. Dass wir das tun und dass das heute gemeinsam
beschlossen wird, ist gut so. Es dient der Sicherheit der Anlagen, einem
wirksamen Risikomanagement im Unternehmen und damit natürlich vor allem den
Kunden dieser Institute und dem Wirtschaftsstandort Österreich.
Verehrte
Kolleginnen und Kollegen! Nicht zuletzt dient es auch uns, nämlich unserer
Glaubwürdigkeit, nach dem Motto: versprochen, gehalten! Im Ausschuss am
16. März versprochen und heute am 7. Juli im Plenum gehalten! Da
Politiker ohnehin nicht über einen unerschöpflichen Bonus an Glaubwürdigkeit
beim Wähler verfügen, kann uns das nur gut tun. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen.)