Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 120

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Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Gaßner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rückerstattung der Mehr­wertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften.

Wer für diesen Entschließungsantrag des Abgeordneten Gaßner eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. (Abg. Jakob Auer: Der Gusenbauer und der Cap sind auch nicht da! – Abg. Gaál: Ihr könnt trotzdem mitstimmen!) – Der Antrag findet nicht die Mehrheit und ist daher abgelehnt.

21. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 416/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hypothekenbankgesetz, das Pfandbriefgesetz und das Bausparkassengesetz geändert werden (592 d.B.)

22. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 417/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Buchhaltungsagenturgesetz geändert wird (593 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 21 und 22 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich – und eröffnet damit die Debatte – Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 4 Minuten Redezeit. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


16.15

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Verehrte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Wir lösen mit der heutigen Gesetzesnovelle ein Versprechen, eine Absichtserklärung ein, die wir im Finanzausschuss am 16. März anlässlich der Beschlussfassung des Pfandbriefstellen-Gesetzes einstimmig abgegeben haben.

Mit diesem Bundesgesetz ermöglichen wir den Hypothekenbanken, künftig Absiche­rungsgeschäfte zum Zweck der Minimierung des Währungs- und Zinsrisikos für die im Deckungsstock befindlichen Vermögenswerte durchführen zu können.

Konsequenter- und richtigerweise eröffnen wir diese Möglichkeit in einem Zug jetzt auch den Bausparkassen für das Bauspargeschäft und deren Veranlagungen, um das Zinsrisiko abzusichern. Dass wir das tun und dass das heute gemeinsam beschlossen wird, ist gut so. Es dient der Sicherheit der Anlagen, einem wirksamen Risikomanage­ment im Unternehmen und damit natürlich vor allem den Kunden dieser Institute und dem Wirtschaftsstandort Österreich.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nicht zuletzt dient es auch uns, nämlich unserer Glaubwürdigkeit, nach dem Motto: versprochen, gehalten! Im Ausschuss am 16. März versprochen und heute am 7. Juli im Plenum gehalten! Da Politiker ohnehin nicht über einen unerschöpflichen Bonus an Glaubwürdigkeit beim Wähler verfügen, kann uns das nur gut tun. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


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