Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 46

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Entscheidungsfällung: Für die Privatfernsehbetreiber macht es die KommAustria, für den ORF dann der Bundeskommunikationssenat.

Daher, Herr Abgeordneter Cap: Ihre Behauptung „Metternich-Behörde“ à la Einfluss der ÖVP oder der FPÖ ist weit hergeholt und einfach nicht richtig. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.20

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawisch­nig. Wunschredezeit: 8 Minuten. – Frau Kollegin, Sie sind am Wort.

 


10.20

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Frau Kollegin Baumgartner-Gabitzer, wie Sie sich hier herstellen und versuchen, die Verantwortung für diese unglaubliche Vorgangsweise der Opposition in die Schuhe zu schieben, ist schon unglaublich! (Abg. Dr. Fekter: ... dem Vorsitzenden! Warum hat er keinen Ausschuss zustande gebracht?)

Wenn Sie uns am 28. per Initiativantrag das Medienpaket präsentieren und es dann am 29., wo es noch nicht einmal verteilt ist, sondern gerade erst in den Postfächern der Abgeordneten landet, auf die Tagesordnung des Ausschusses setzen wollen und sich dann darüber beschweren, dass wir das nicht machen wollen, dann muss ich sagen, das ist wirklich sehr kühn und zeigt ein sehr seltsames Verständnis von Parlamen­tarismus. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie haben monatelang gebraucht, sich innerhalb der Koalition zu einigen. Wenn Sie das jetzt innerhalb einer Woche durch das Parlament durchpeitschen wollen, dann ist das eine unerträgliche Vorgangsweise. Auch die Begründung, warum das jetzt so dränge, ist nicht legitim. Das Gesetz tritt am 1. Jänner 2005 in Kraft. Ich denke, dass es überhaupt kein Problem ist, dass die Privatradiobetreiber bereits jetzt Gespräche führen. Wenn man damit argumentiert, dass man jetzt stabile Rahmenbedingungen braucht, dabei aber jegliche parlamentarische Richtlinie, jeglichen Usus übergeht, dann ist das wirklich unglaublich. Ich bin ehrlich gesagt erschüttert darüber, dass gerade Sie, die Sie in Verfassungsfragen an und für sich immer eine sehr seriöse Vorgangsweise gepflegt haben, das jetzt so kühn verteidigen. (Beifall bei den Grünen und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Abschließend zur Vorgangsweise: Wir werden selbstverständlich einen Rückver­weisungsantrag einbringen, obwohl das Wort „Rückverweisung“ in diesem Zusam­menhang irgendwie schwierig ist, weil dieses Gesetz in keinem Ausschuss beraten wurde – geschäftsordnungsmäßig ist das jedenfalls zulässig –, also einen Ver­weisungs­antrag, damit wir es überhaupt im Ausschuss beraten können.

Zu den inhaltlichen Punkten: Einiges ist jetzt schon angesprochen worden, insbeson­dere die Frage der KommAustria. Wir wären an und für sich für dieses Medienpaket sehr offen gewesen, aber einiges leuchtet mir nicht ein. Ich halte auch die legistische Vorbereitung und die Erläuternden Bemerkungen zu diesem Gesetz für sehr man­gelhaft. Wenn man da hineinschreibt, dass bei ständigem Monitoring, also dauernder Überwachung, stichprobenartiger Überprüfung, ohnehin Wurscht ist, was das kostet, da das ohnedies die Marktteilnehmer zahlen, dann finde ich das etwas lapidar.

In anderen Bereichen, zum Beispiel im Ökostrombereich, wird das als die schlagende Keule verwendet, um das Gesetz zu ändern. Ich hätte mir zumindest eine Abschätzung des Aufwandes, was das für den Medienstandort bedeutet, wieviel zusätzlicher finan­zieller Input von den Marktteilnehmern zu leisten ist, zumindest irgendeine kleine seriöse Zahl erwartet.

 


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