Dieser Fristsetzungsantrag ist auch für uns eine ungewöhnliche Vorgangsweise, und das wird auch für uns sicherlich nicht die übliche Vorgangsweise werden, weil wir die Auseinandersetzung und die Diskussion im Ausschuss immer sehr schätzen – natürlich auch hier im Plenum. Ein Fristsetzungsantrag aber verhindert diese Auseinandersetzung im Ausschuss.
Wir haben aber in der letzten
Verfassungsausschuss-Sitzung – ich erinnere daran – um eine
Erweiterung der Tagesordnung um eben diese Mediengesetze gebeten. Das geht nur
mit Zweidrittelmehrheit – und auch da hat die Opposition leider nicht zugestimmt.
Daher konnten wir über diese in der Sache, im Kern durchaus richtigen Anträge
leider nicht diskutieren. Wir haben versucht, eine weitere Sitzung des Verfassungsausschusses
zu terminisieren, um diese Mediengesetze diskutieren zu können – auch das
ist uns nicht gelungen! (Zwischenruf des
Abg. Dr. Wittmann.)
Das heißt, an uns hat es nicht gelegen,
dass keine Diskussion, keine ordentliche, inhaltliche, lange, genaue, strukturierte
Diskussion in dieser Sache durchgeführt werden konnte. (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Kogler und Dr. Wittmann.)
Sie waren nicht dabei im Ausschuss, Herr Kollege Kogler (Abg. Dr. Wittmann: Er
war nicht da, der Gesetzestext war nicht da!), Sie können das eigentlich
gar nicht wissen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Es ist auch so (Abg. Dr. Wittmann: Der
Gesetzestext war nicht da!), dass nicht nur das Privatradiogesetz (Abg. Dr. Wittmann: Unglaublich!), sondern auch ... Herr Kollege
Wittmann, Sie wären eh bereit gewesen, eine Ausschuss-Sitzung festzumachen, Sie
haben es halt nicht dürfen von Ihrer Fraktion aus. (Heiterkeit und Beifall
bei der ÖVP. – Abg. Dr. Wittmann:
Das ist unglaublich!)
Wir glauben nicht nur, dass ...
Präsident
Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Herr Abgeordneter Wittmann, Sie machen
jetzt den siebenten Zwischenruf! Sie sind der Sechste in der Rednerliste, bitte
ergreifen Sie dann das Wort! Wenn Sie weiterhin von der Bank aus zwischenrufen,
bekommen Sie einen Ordnungsruf! (Zahlreiche
Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Abgeordnete
Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (fortsetzend): Es ist schade, Herr Kollege Wittmann. Wir hätten
diese Diskussion gerne im Ausschuss geführt, dann hätten Sie sich hier nicht aufregen
müssen; dort wäre es richtig gewesen. (Beifall bei der ÖVP und den
Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Puswald.)
Es ist auch der Fall, wie Sie alle wissen, dass das Privatfernsehgesetz ein durchaus wichtiges und dringendes Gesetz ist, weil es eine Umsetzung der EU-Richtlinien darstellt, und diese Umsetzung hätte schon lange geschehen müssen. Daher brauchen auch wir in Österreich, um einem möglichen Vertragsverletzungsverfahren zu entgehen, die Umsetzung dieser Telekom-Richtlinie. Wir glauben auch, dass das heute sein muss.
Jetzt noch ein paar Worte zur Novelle des KommAustria-Gesetzes, über die Sie sich, Herr Kollege Cap, so aufgeregt haben, über die Beobachtung der Einhaltung der Werbebestimmungen. Es gibt mittlerweile mehrere Betreiber auf dem Markt, die den Werbekuchen haben wollen. Ich glaube, es ist nur fair und eigentlich im Sinne aller Marktbeteiligten, wenn alle von derselben Behörde zumindest beobachtet werden. Beim ORF kommt ohnedies dazu, dass der unabhängige Bundeskommunikationssenat die endgültige Entscheidung fällt.
Das heißt: Beobachtung aller Marktteilnehmer in einer Hand. Eine richtige Marktbeobachtung; etwas, was gleichermaßen passiert; das macht auch wirklich Sinn!