Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 48

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Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Glawischnig angekündigte Geschäftsordnungsantrag auf Rückverweisung braucht nicht unterstützt zu sein; einen Geschäftsordnungsantrag kann jeder stellen. Dieser Antrag wird am Ende dieser Debatte – entsprechend der Geschäftsordnung – abgestimmt werden.

Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Mag. Dr. Bleckmann. 10 Minuten Wunsch­redezeit. – Bitte.

 


10.26

Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ganz optimal finde ich diese Schnelligkeit auch nicht. Aber mir wurde nachhaltig von verschiedensten Stellen dargestellt, dass es schnell sein muss auf Grund der ... (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig.) – Ich denke mir, die Zeitungsherausgeber sind nicht alle ÖVP-nahe. Da gibt es auch welche, die woanders stehen, aber sicherlich nicht auf freiheitlicher Seite, das ist einmal klar. Auf jeden Fall wurde uns eindeutig gesagt, dass es wichtig ist, das es schnell zu diesem Gesetz kommt.

Es wurde auch gesagt, dass es wichtig ist auf Grund dessen, dass die Lizenzen auslaufen. Die Experten in diesem Bereich werden ja wohl wissen, ob das jetzt so sein soll oder nicht. Uns wurde es jedenfalls so dargebracht.

Wenn Sie wirklich Interesse gehabt hätten, dieses Paket zu diskutieren, dann wäre dies auch möglich gewesen. Es wurden Ihnen mehrere Termine für den Verfassungs­ausschuss angeboten. Auch gestern wurde ein Termin angeboten. (Abg. Dr. Gla­wischnig: Während der Flaggenparade!) Wenn man also wirklich darüber hätte sprechen wollen, hätten Sie die Möglichkeit gehabt, sich auch damit auseinander zu setzen. Aber Sie wollten eben nicht darüber reden. Sie wollten lieber sagen, es geht Ihnen zu schnell und deshalb können Sie nicht zustimmen.

Sie hätten ja genauso die Möglichkeit gehabt, sich diese Dinge bereits im Begut­achtungsverfahren – sehr viel ist nicht verändert worden – anzuschauen. Dann weiß man ja schon ungefähr, in welche Richtung es bei diesem Gesetz geht. Das haben Sie offensichtlich auch nicht gemacht, oder es hat Sie halt einfach nicht interessiert, denn es ist eben angenehmer, jetzt zu sagen, es passt uns so nicht, deshalb stimmen wir nicht zu, anstatt sich wirklich sachlich, inhaltlich damit auseinander zu setzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Jetzt zur KommAustria, zum KommAustria-Gesetz. Das Anzeigerecht ist eine ganz gute Möglichkeit, um wirklich Kontrolle ausüben zu können. Wenn man in Österreich will, dass zum Beispiel kontrolliert wird, ob die Leute der Gurtenanlegepflicht nach­kommen, dann ist dafür die Polizei zuständig. Diese wird eben von sich aus tätig. (Abg. Dr. Cap: Metternich!)

Genauso wichtig ist es, dass man im Bereich der Werbemaßnahmen, wo auch der ORF zum Beispiel die Regelungen, die Gesetze angeblich teilweise nicht einhält, kon­trolliert. Insofern halte ich es für einen guten und richtigen Weg, dass Private und ORF gleich behandelt werden und dass bei beiden mit diesem Anzeigerecht dann die Möglichkeit der Prüfung besteht. (Abg. Dr. Cap: Metternich!)

Kommen wir gleich zur unabhängigen Stellung der Behörde. Sie seitens der SPÖ haben es zweimal abgelehnt, das Ganze bedarf der Zweidrittelmehrheit. Wir geben Ihnen heute noch einmal die Chance. Auf mein Ersuchen hin bringen wir einen gemeinsamen Entschließungsantrag ein seitens der Freiheitlichen und der ÖVP, der Ihnen die Möglichkeit geben wird, genau dem, was Sie heute gesagt haben, zuzu­stimmen. Das ist die Nagelprobe, ob Sie wirklich für eine Unabhängigkeit dieser Behörde sind.

 


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