Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 80

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beschließen, diese Strukturveränderungen wahrzunehmen, die Beiträge zu erhöhen – all das, was wir heute beschließen.

Wissen Sie, was faszinierend ist? Die Vertreter ... (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) – Nein, ich habe das Protokoll hier, Frau Kollegin! Ich zeige es Ihnen. Es hat eine Stimmenthaltung gegeben – ich habe das Protokoll hier! –, und diese war vom freiheitlichen Bauernvertreter aus der Steiermark. Alle anderen – inklusive der gesam­ten Delegierten der SPÖ, der so sehr gegen dieses Gesetz kämpfenden SPÖ – haben Sie, Herr Kollege Gradwohl, und Sie, Frau Kollegin Silhavy, per Beschluss auf­gefordert, das heute zu beschließen. Ich bin schon sehr neugierig, wie Sie Ihren eigenen Vertretern im Gremium erklären werden, dass Sie das, was Sie hier heute beschließen sollen, nicht beschließen werden. (Abg. Gradwohl: Welche Vertreter sind denn das?)

Daher bitte: Man sollte irgendwann aufhören, in diesem Gremium Wasser zu predigen und Wein zu trinken! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Silhavy: Wie werden Sie Ihren freiheitlichen Vertretern erklären, dass Sie das beschließen? – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch – zu seinem Sitzplatz zurückkehrend –: Wir tragen es ja mit!)

12.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundes­ministerin Rauch-Kallat. – Bitte, Frau Ministerin.

 


12.11

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Präsiden­tin! Hohes Haus! Ich darf vielleicht in meinen Ausführungen zu diesem gemeinsamen Sozialrechts-Änderungspaket des Sozial- und Gesundheitsministeriums am Anfang ganz kurz auch zu jenen Bereichen Stellung nehmen, die von Herrn Bundesminister Haupt in dieses Sozialrechts-Änderungsgesetz eingebracht wurden. Ich darf ihn auch entschuldigen: Er ist bei einer EU-Ministerkonferenz in Maastricht, und ich habe ihm versprochen, auch seine Bereiche kurz anzusprechen. Ich möchte aber dann in weiterer Folge natürlich vor allem über meine Bereiche sprechen und über die soeben angesprochenen Fragen zum Bauernpaket und vor allem auch zur Chefarztpflicht.

Dieses Sozialrechts-Änderungspaket enthält unter anderem – ich nenne hier nur die sechs wichtigsten Punkte des Kollegen Haupt – eine Umstellung auf eine fünfjährige Erstattungspflicht bezüglich des Berichts an die Bundesregierung über die Aufwendun­gen für die Ersatzzeitenanrechnung und über die Wanderbewegungen im Bereich der Pensionsversicherung, also eine Verwaltungsvereinfachung; zweitens die Ausnahme des Verwaltungsaufwandes infolge der EU-Erweiterung und der beabsich­tigten Einfüh­rung eines Pensionskontos von der Verwaltungskostendeckelung; drittens die Erleich­terung der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Ausnahme von der Pflichtver­siche­rung für Kleinunternehmerinnen bereits ab dem 60. Lebensjahr – bisher war es das 65.; ich denke, dass das für eine Generation von Frauen eine wesentliche Ver­besserung ist, und daher danke ich dafür, dass das möglich war –; viertens die Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses über das Opting-Out der FreiberuflerInnen aus der Pflichtversicherung; fünftens die Vereinfachung und Beschleunigung des Witwen- oder Witwerpensions-Feststellungsverfahrens durch Übermittlung der Einkommens­daten, die bei den Abgabenbehörden des Bundes gespeichert sind – auch das ist ganz wichtig für viele Frauen, daher auch hier ein Dankeschön –; und sechstens Klar­stellungen in Bezug auf die Ableitung der Hinterbliebenenpensionen und auf die Ausschlusswirkung der Frühpension gegenüber der Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspension, also Dinge, die an sich Verwaltungsvereinfachungen sind, aber keine großen Bereiche betreffen.

 


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