Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 100

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dazu bemerken möchte, und ich möchte das hervorheben: Alle Fragen, die die Ent­schädigung und Restitution von enteignetem jüdischem Vermögen beziehungsweise die Zwangsarbeiterentschädigung betroffen haben, sind von Beginn an im Konsens erledigt worden. Der Beginn war 2000/2001, also zu einem Zeitpunkt, da wir wahrlich sehr turbulente politische Zeiten hatten. Für diesen Konsens möchte ich mich bei allen Fraktionen bedanken.

Ich denke, dass wir dadurch, dass wir in dieser Frage einen Grundkonsens für eine gemeinsame Vorgangsweise haben, auch einen wertvollen Beitrag für einen stabilen Parlamentarismus leisten, weil wir eigentlich doch immer in der Lage sind, Gemeinsamkeiten zu finden und Dinge gemeinsam zu tragen.

Das Zweite ist: Ich möchte hier den Dank an die beteiligten Damen und Herren aus­sprechen, die diese beiden Fonds verwalten. Das ist zum einen – sie sei stellvertretend genannt – Frau Hannah Lessing als Generalsekretärin des Ent­schädigungsfonds mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; vielen Dank für die sehr kompetente und konstruktive Geschäftsführung – und zum anderen für den Ver­söhnungsfonds Herr Botschafter Ludwig Steiner und Herr Botschafter Richard Wotava mit ihren Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern.

Ich selbst bin Mitglied im Kuratorium des Versöhnungsfonds und darf auch immer wieder erleben – ein- bis zweimal im Jahr haben wir Kuratoriumssitzungen –, wie harmonisch und positiv diese Sitzungen ablaufen. Ich meine, dass eine derartige Form der Abwicklung dem Ansehen Österreichs gut tut und auch einen kleinen Beitrag zur Völkerverständigung leistet. Dafür ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei der ÖVP.)

13.22

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


13.23

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! An die Spitze meiner Ausführung möchte ich ebenfalls den Dank an die Mitarbeiter der beiden Fonds richten, die hervorragende Arbeit leisten, wobei diese Arbeit auch international als hervorragend gewürdigt und anerkannt wird.

Selbstverständlich stimmen wir diesen Fristverlängerungen auch zu. Ich möchte ebenfalls betonen, dass es sich hiebei um eine konsensuale Materie handelt, die außerhalb jedes Streits steht. Ich glaube, dass es nur gut ist, wenn man die Frist auf Einbringung der Anträge verlängert, um auch denjenigen, die später davon erfahren haben, noch die Möglichkeit zu geben, Anträge zu stellen. Auf der anderen Seite ist es auch einsichtig, dass verschiedene Arbeiten nachwirken und deswegen eine Verlängerung der Frist notwendig ist, um eine Abwicklung des Fonds zu gewährleisten.

Daher wird auch meine Fraktion – mit dem nochmaligen Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – diesen Anträgen zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.23

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte.

 


13.24

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als vor vier Jahren das Versöhnungsfonds-Gesetz hier im Nationalrat von allen vier Fraktionen beschlossen wurde, war dies ein sehr eindeutiger und klarer Beweis für die Ver­antwortung unseres Landes gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus. Dieser


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