Weiters
gelangen wir zur Abstimmung über den im Antrag 434/A der Abgeordneten
Mag. Tancsits, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen
Gesetzentwurf.
Hiezu
hat Herr Abgeordneter Grünewald ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.
Wir kommen
jetzt zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffern 1, 2, 5 bis 7 und
12 bis 14 in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich
ersuche jene Damen und Herren, die sich hierfür aussprechen, um ein Zeichen der
Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich
kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile
des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich
bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes
Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.
Wir
kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich
bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter
Lesung die Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Es ist dies ebenfalls mit
Mehrheit
erfolgt. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
3. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den
Antrag 420/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer,
Mag. Barbara Prammer, Josef Bucher, Mag. Terezija Stoisits,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Entschädigungsfondsgesetz geändert wird (563 d. B.)
4. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 421/A
der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Mag. Christine Lapp,
Josef Bucher, Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend
ein Bundesgesetz, mit dem das Versöhnungsfonds-Gesetz geändert wird
(564 d. B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten
3 und 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt
wird.
Auf eine
mündliche Berichterstattung wurde verzichtet:
Dafür
ist die Berichterstatterin erste Debattenrednerin: Frau Abgeordnete
Dr. Baumgartner-Gabitzer, Sie sind am Wort.
13.20
Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Die beiden vorliegenden Anträge – Änderung des Entschädigungsfondsgesetzes und Änderung des Versöhnungsfonds-Gesetzes – haben jeweils eine Verlängerung zum Inhalt. Die Antragsfrist beim Entschädigungsfondsgesetz soll bis 31. Dezember 2004 verlängert werden, und beim Versöhnungsfonds-Gesetz geht der Antrag dahin, die Funktionsdauer des Versöhnungsfonds zu verlängern, und zwar bis 31. Dezember 2005.
Beide Anträge werden voraussichtlich – so wurde es zumindest im Ausschuss besprochen, und die Anträge tragen ja auch die Unterschrift von Abgeordneten aller Parteien – einstimmig beschlossen werden. Das gehört zu den zwei Dingen, die ich