Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 162

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mehr gemacht werden kann! Es ist schon auch Sache der Universitäten, dass sie sich ihre Gelder auch ordentlich und richtig einteilen. Und ich glaube, dass das wirklich nicht zu viel verlangt ist. Sie werden eben lernen müssen, dass das eigenes Geld ist, mit dem man umgeht, und dass nicht immer, wenn man wieder etwas braucht, sofort etwas, sondern man muss mit dem auskommen, was vorhanden ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes bezüglich Leistungsvereinbarung. – Dieser Punkt ist jetzt bereinigt beziehungsweise berichtigt worden mit einer Schlich­tungskommission, sodass der entsprechende Rechtschutz gegeben ist, der gewünscht war. Ich denke mir, es ist jetzt eine gute Lösung, zwar ein bisschen komplizierter als vorher, aber es wurde den Wünschen des Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen.

Über die Studiengebühren haben wir uns, glaube ich, schon oft genug unterhalten. Es gibt diesbezüglich nun einmal unterschiedliche Meinungen; mehr braucht man jetzt nicht mehr dazu zu sagen.

Zu den Studiengebühren für Ausländer möchte ich anmerken: Was die anderen von uns verlangen, können wir auch von ihnen verlangen. Und es gab eben leider viel mehr ausländische Studierende in Österreich als österreichische Studierende im Ausland, die keine Studiengebühren zahlen mussten. Jetzt haben die Universitäten ihre Auto­nomie, und insofern haben sie die Möglichkeit, hier partnerschaftliche Abkommen zu schließen, und sie können die Vereinbarungen treffen, die sie wollen. Das entspricht der Autonomie, und das halte ich auch für richtig. Ich halte es nicht für sinnvoll, hier irgendwelche Länder zu bevorzugen, indem man ihnen die Studiengebühren erlässt, wo sie selbst sie trotzdem einheben. Ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist.

Ich glaube, dass wir insgesamt ein gutes Paket geschnürt haben, dass wir die Dinge, die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat, jetzt bereinigt haben. Es war nur ein kleiner Teil; Sie hätten sich sicher gewünscht, dass noch viel mehr aufgehoben worden wäre. Es ist aber nur dieser Teil der Leistungsvereinbarung aufgehoben worden, die Organisation ist seitens des Verfassungsgerichtshofes ja so goutiert worden. Das ist gut so, und wir freuen uns auf die Arbeit der Universitäten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.58

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Broukal zu Wort gemeldet. – Politische Wertungen können nicht tat­sächlich berichtigt werden. – Bitte.

 


16.58

Abgeordneter Josef Broukal (SPÖ): Herr Präsident! Gott soll abhüten, dass ich das schon je getan hätte!

Frau Dr. Bleckmann hat soeben behauptet, alle Universitätsräte wären dem Gesetz nach bestellt worden. (Abg. Dr. Bleckmann: Entsprechend den gesetzlichen Vor­schriften, habe ich gesagt!) – Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften bestellt worden. – Das ist unwahr!

Wahr ist vielmehr, dass der Universitätsrat an der Technischen Universität Wien, Dipl.-Ing. Helmut Krünes, entgegen den gesetzlichen Bestimmungen bestellt wurde. Dipl.-Ing. Krünes war bis 24. März 2002 stellvertretender Landesparteiobmann der FPÖ Niederösterreich. Das Universitätsgesetz schreibt vor, dass jemand nur Universitätsrat werden kann, wenn er vier Jahre vorher keine politische Funktion innehatte. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.58

 


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