Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 164

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Forderungen der Universitäten sind eigentlich übererfüllt. (Abg. Dr. Brinek: Nein, die 100 Millionen € ...!)

Kollegin Bleckmann hat dasselbe gesagt: Irgendwann muss es einmal reichen!, und Kollegin Achleitner hat gar von überkandidelten Wünschen gesprochen. Und die Bundesministerin wird das heute vielleicht auch noch sagen: dass die Universitäten alles bekommen haben, was sie brauchen, und wir sollen aufhören, diese zu ver­unsichern.

Da komme ich auf einen Passus aus diesem Entschließungsantrag zu sprechen und stelle konkret eine Frage, Frau Bundesministerin: Wir haben darin die dringend not­wendigen Sanierungsmaßnahmen an der Medizinuniversität Wien angeführt, General­sanierung und Erweiterung des Instituts für Gerichtsmedizin, Ersatz für das Institut für Krebsforschung, an der TU Wien den Neubau der chemischen Institute, an der Universität Innsbruck die Sanierung und Erweiterung der Fakultätsbibliothek. Die Chemie an der Universität Innsbruck wird demnächst zugesperrt werden, weil das Arbeits­inspektorat die dortigen Verhältnisse nicht mehr zulassen will!

Da frage ich ganz konkret: Was von diesen Maßnahmen, von denen Sie sagen, sie seien eigentlich schon übererfüllt, ist denn tatsächlich schon erfüllt worden? – Keine einzige dieser Maßnahmen! Daher wäre es an der Zeit, nicht zu vertrösten oder schönzureden, sondern endlich den Universitäten das zu geben, was sie tatsächlich brauchen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald.)

17.04

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Gehrer. – Bitte.

 


17.04

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zur generellen Entwicklung der Universitäten ist festzu­stellen, dass alle Implementierungsschritte gemacht wurden, dass die Universitäten die Implementierung, wie zugesagt, vom Bund abgegolten erhalten haben. Die Rektoren sind bestellt, die Eröffnungsbilanzen sind gemacht, die Organisationen an den Univer­sitäten sind gemeinsam beschlossen worden.

Ich möchte mich bei allen, die an der Universität Verantwortung tragen, herzlich dafür bedanken, dass sie in einem guten Klima die Umsetzung und Implementierung des neuen Universitätsgesetzes vorgenommen haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Freiheitlichen.)

Wenn ich mir das Universitätsgesetz anschaue, dann steht darin ein Globalbudget, ein Grundbudget von 1,66 Milliarden €. Sie wissen genau, dass da Gehaltserhöhungen, alle notwendigen Sachen, die für die Führung der Universitäten wichtig sind, noch dazukommen. Sie werden sehen, wenn wir am Ende des Jahres die Rechnungs­abschlüsse bekommen, werden die Universitäten fast annähernd diese 100 Mil­lionen €, die Sie immer wieder nennen, auch dazuhaben: durch die Forschungs­infrastruktur, durch die Vorziehprofessuren, durch die Gehaltsabgeltungen, durch die erhöhten Abgeltungen für die notwendigen Pensionsbeiträge – alles, was notwendig ist. Sie werden sehen, dass im Rechnungsabschluss dann etwa dieser Betrag dabei sein wird, weil wir ja zugesagt haben, zusätzliche Belastungen auch abzugelten.

Zur heutigen Novelle ist festzustellen: Die Sozialdemokratische Partei hat über 50 Absätze des Universitätsgesetzes beanstandet. Tatsache ist, dass der Verfas­sungs­gerichtshof drei Absätze aufgehoben hat. Das ist ein schöner Erfolg und ein schönes Ergebnis. Wir können sagen, unser Universitätsgesetz 2002 ist zu 99 Prozent verfassungskonform.

 


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