Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 165

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wir reparieren heute das, was der Verfassungsgerichtshof gesagt hat. Wir brauchen die Rechtssicherheit für beide Parteien, die Rechtssicherheit für beide Vertragspartner: für die Universität, für das Ministerium. Ich freue mich, dass die Grünen dieser Novelle zustimmen werden. Es zeigt, dass wir im Universitätsbereich manches miteinander umsetzen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Bleck­mann. – Abg. Mandak: Weil es eine Schadensbegrenzung ist, deswegen!)

17.06

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Wolf­mayr zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.07

Abgeordnete Dr. Andrea Wolfmayr (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf das Thema Studien­gebühren eingehen, ein Thema, das wir im Ausschuss ja bereits durchaus emotional diskutiert haben. Im Lauf der Diskussion hat sich herausgestellt, dass wir vielleicht gar nicht so weit auseinander liegen – außer in dem einen grundsätzlichen, maßgeblichen Punkt, dass Sie von der Opposition die Studiengebühren abschaffen wollen, wir diese aber beibehalten wollen, weil sie sich bewährt haben.

Ich möchte zwei Bestätigungen für unseren Kurs nennen: Vor Einführung der Studien­gebühren betrug der Anteil der Studierenden, die im ersten Jahr keine einzige Prüfung machten, 38,8 Prozent. Heute liegt er bei 19,8 Prozent.

Auch in den Absolventenzahlen spiegelt sich die größere Ernsthaftigkeit bei Studien­verlauf und Studiendauer wider: 2002/2003 haben 18,2 Prozent mehr Studierende ihr Studium beendet als 1999/2000.

Entgegen Ihren ständigen Behauptungen haben wir es seit Einführung der Studien­beiträge also mit einer durchaus positiven Entwicklung zu tun. Nach dem ersten Rückgang im Jahr der Einführung haben wir wieder kontinuierliche Steigerungen zu verzeichnen, und zwar bei den Studierendenzahlen ebenso wie bei den Anfängern von Doktoratsstudien. Wir haben mehr als 200 000 Studierende – gegenüber dem Winter­semester 2002 besteht bereits ein Zuwachs von 3,3 Prozent.

Entgegen Ihren Behauptungen sind Studienbeiträge auch keine soziale Hürde. Die Autoren der IHS-Studie belegen das. Sie belegen weiters, dass es auch in der Folge zu keinen Verschiebungen kommt. Die Zahl der Studienanfänger, die einen Vater ohne Matura haben, bleibt bei etwa 55 Prozent, der Anteil der Studienanfänger mit Arbeiter­vätern änderte sich ebenfalls nur minimal.

Meine Damen und Herren! Die Studienförderung gewährleistet, dass alle, die die Voraussetzungen dafür mitbringen und studieren wollen, auch studieren können. Soziale Unterschiede werden ausgeglichen. Studierende, die von ihren Eltern nicht oder nur wenig unterstützt werden können, erhalten zum Ausgleich eine staatliche Unterstützung. Wir sagen das alles oft genug, aber anscheinend wollen Sie es nicht zur Kenntnis nehmen.

Abgesehen davon ist die Studienförderung, wie Sie wissen, in den Novellen 2000 und 2003 verbessert worden und wird weiter verbessert. Kollegin Brinek ist ja auch auf einen Punkt eingegangen. Ich nenne folgende Verbesserungen gegenüber früher: Studienbeiträge werden ersetzt. Die Absetzbeträge für Geschwister und den zweiten Elternteil werden angehoben. Die Zuverdienstmöglichkeiten werden erweitert. Die Studienbeihilfen für verheiratete Studierende werden erhöht. Die Studienförderung für behinderte Studierende wird verlängert. Die Studienabschlussstipendien werden aus­geweitet.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite