Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 171

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Bewerbern hatten, aber nur 37 000 aufgenommen werden konnten. Deshalb gehe ich davon aus, dass in diesem Bereich sehr viele Möglichkeiten gegeben wären und hier der Bund und die Regierung nicht einfach aus der Verantwortung entlassen werden können. Daher: Die Fachhochschulausbildung müsste noch verstärkt werden!

Ich wiederhole das, was andere Vorredner bereits gesagt haben, weil es mir persönlich ein Bedürfnis ist: Die Vereinbarkeit von Beruf und Studium muss erleichtert werden, das passt derzeit in keiner Weise zusammen! Studienförderungen sind gegeben, passen aber in keiner Weise mit jenen Studierenden zusammen, die nicht unbedingt am Studienort die Möglichkeit haben, im Hotel Mama zu wohnen, sondern sich am Studienort selbst verpflegen müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.30

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abge­ordneten Mag. Donnerbauer das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minu­ten.

 


17.30

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich darf zu Beginn den schon von Frau Kollegin Brinek angekündigten Abänderungsantrag der Abgeord­neten Dr. Gertrude Brinek, Mag. Dr. Magda Bleckmann, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über den Antrag 414/A der Abgeordneten Brinek, Bleckmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts­gesetz 2002 geändert wird – 603 der Beilagen –, einbringen und ersuche die Frau Präsidentin wegen des Umfangs des Abänderungsantrags gemäß § 53 Abs. 4 Ge­schäftsordnungsgesetz um die Verteilung an die Abgeordneten.

Ich darf hier diesen Abänderungsantrag nur ganz kurz in seinem Kernpunkt erläutern. Es geht darum, dass zukünftig auch Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung zum Senat wahlberechtigt sein sollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf aber in der Folge noch ganz kurz auf die Frage der Berufstätigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Studium eingehen (Abg. Mag. Molterer: Aber ganz kurz!), weil uns das auch im Ausschuss beschäftigt hat und heute überdies ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Broukal und Kollegen vorliegt.

Wir haben es im Ausschuss schon sehr intensiv diskutiert, und es mag durchaus sein – ich möchte das gar nicht bezweifeln –, dass zunehmend mehr Studierende neben ihrem Studium oder gleichzeitig mit ihrem Studium in unterschiedlichem Ausmaß einer Berufstätigkeit nachgehen. Die Frage ist nur – das hat uns schon im Ausschuss getrennt und trennt uns, glaube ich, nach wie vor –, ob man das positiv oder negativ bewertet. Sie bewerten das – zumindest war das die Conclusio im Ausschuss – überwiegend negativ und sehen das nur als ein Hindernis für die Studierenden bei ihrem Studium.

Ich und auch, glaube ich, meine Kolleginnen und Kollegen von den Regierungs­fraktionen sehen das nicht so wie Sie, sondern – und ich kann das durchaus aus eigener Erfahrung schon während meines Studiums sagen – wir sehen, dass so eine Berufstätigkeit neben dem Studium den Studierenden wichtige zusätzliche Erfahrun­gen, wichtige zusätzliche Qualifikationen ermöglicht und daher nicht als ein verlorener Aufwand zu sehen ist, sondern sehr wohl auch für die zukünftige Berufslaufbahn positive Seiten mit sich bringt. Wir alle wissen, dass schon heute und insbesondere in Zukunft zum Beispiel auch soziale Fähigkeiten zunehmend gefordert werden und dass ein Studienabschluss – Sie haben das ja auch immer wieder kritisiert – laut Arbeits-


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