Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Aufklärung über die Gebarung des Bundesministers für Finanzen, des Bundeskanzlers sowie sämtlicher befasster Dienststellen und der ÖIAG hinsichtlich der Vorbereitungsverhandlungen, der Vertragsverhandlungen und anderer Angelegenheiten im Zuge des geplanten Verkaufes von ÖIAG-Anteilen an der Telekom Austria.
Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.
Der
Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
der
Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen gemäß
§ 33 GOG betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss
im Verhältnis V:5, S:4, F:1 und G:1 einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
Aufklärung
über die Gebarung des Bundesministers für Finanzen, des Bundeskanzlers sowie
sämtlicher befasster Dienststellen und der ÖIAG hinsichtlich der Vorbereitungshandlungen,
der Vertragsverhandlungen, den Bezug habenden Auftragsvergaben und der
Weiterleitung von Verhandlungsinformationen im Zuge des geplanten Verkaufes von
ÖIAG-Anteilen an der Telekom Austria, dies unter besonderer Berücksichtigung
des möglichen Missbrauchs von Insider-Informationen gemäß §48a Börsegesetz.
Untersuchungsauftrag:
Der
Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen
Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsichtnahme in die Akten des
Finanzministeriums sowie des Bundeskanzleramtes, deren Dienststellen und der
ÖIAG im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand sämtliche Sachverhalte auf
rechtliche und politische Verantwortlichkeiten überprüfen.
Begründung:
Durch
den Kursverfall der Telekom Austria-Aktien um 20 Prozent nach
Bekanntwerden des Scheiterns der Verkaufsgespräche mit der Swisscom am
19. August dieses Jahres wurden innerhalb weniger Minuten die Aktionäre
der Telekom Austria AG um 1, 3 Milliarden Euro geschädigt. Der Kurs sackte
mit rund 11 Euro weit unter jene Marke von rund 12,5 Euro, welche die
Aktie vor Einsetzen des durch die Übernahmefantasie ausgelösten rapiden
Anstiegs bis 19. August (auf rund 14 Euro) erreicht hatte.
Auffällig an diesem Vorgang ist, dass 90 Minuten vor dem offiziellen Verhandlungsabbruch am 19. August 2004 und dessen Bekanntgabe um 12.54 Uhr exakt 610.109