Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 75

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Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Aufklärung über die Geba­rung des Bundesministers für Finanzen, des Bundeskanzlers sowie sämtlicher befasster Dienststellen und der ÖIAG hinsichtlich der Vorbereitungsverhandlungen, der Vertragsverhandlungen und anderer Angelegenheiten im Zuge des geplanten Ver­kaufes von ÖIAG-Anteilen an der Telekom Austria.

Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 GOG betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V:5, S:4, F:1 und G:1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Aufklärung über die Gebarung des Bundesministers für Finanzen, des Bundeskanzlers sowie sämtlicher befasster Dienststellen und der ÖIAG hinsichtlich der Vorbereitungs­handlungen, der Vertragsverhandlungen, den Bezug habenden Auftragsvergaben und der Weiterleitung von Verhandlungsinformationen im Zuge des geplanten Verkaufes von ÖIAG-Anteilen an der Telekom Austria, dies unter besonderer Berücksichtigung des möglichen Missbrauchs von Insider-Informationen gemäß §48a Börsegesetz.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsichtnahme in die Akten des Finanzministeriums sowie des Bundeskanzleramtes, deren Dienststellen und der ÖIAG im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand sämtliche Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten überprüfen.

Begründung:

Durch den Kursverfall der Telekom Austria-Aktien um 20 Prozent nach Bekanntwerden des Scheiterns der Verkaufsgespräche mit der Swisscom am 19. August dieses Jahres wurden innerhalb weniger Minuten die Aktionäre der Telekom Austria AG um 1, 3 Milliarden Euro geschädigt. Der Kurs sackte mit rund 11 Euro weit unter jene Marke von rund 12,5 Euro, welche die Aktie vor Einsetzen des durch die Übernahmefantasie ausgelösten rapiden Anstiegs bis 19. August (auf rund 14 Euro) erreicht hatte.

Auffällig an diesem Vorgang ist, dass 90 Minuten vor dem offiziellen Verhandlungs­abbruch am 19. August 2004 und dessen Bekanntgabe um 12.54 Uhr exakt 610.109


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