Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll76. Sitzung / Seite 24

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Präsident Dr. Andreas Khol: Ich mache darauf aufmerksam, dass in der Aktuellen Stunde die Redezeit aller weiteren Redner gemäß § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Tancsits –: Pass auf, dass du nicht umfällst beim Runtergehen!)

 


10.23

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren der Bundesregierung! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Pensionssicherung und gleiches Pensionssystem – das wurde in den achtziger Jahren von Minister Dallinger verlangt, vom damaligen Bundeskanzler Klima für bis spätestens Ende 1998 angekündigt, vom Kollegen Gusenbauer heute wieder in den Raum gestellt. Nunmehr liegt ein solches Reformwerk zur Begutachtung vor. – Andere reden, wir handeln! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Unser Reformwerk: „klar nachvollziehbare und gerechte Schritte“, so nachzulesen bei Universitätsprofessor Tomandl. Pensionsreform 2000, nach der Regierungsübernahme von ÖVP und FPÖ: kurzfristige Sicherung des Pensionssystems – und 2003: Langfrist­wirkung und wesentliche Harmonisierungsschritte. Jetzt das gleiche und für alle gel­tende Pensionsgesetz ab 1. Jänner 2005: zunächst für fünf Sechstel der Erwerbstäti­gen und in weiterer Folge für alle geltend. – Nochmals: Andere reden, wir handeln! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Diese unsere Vorlage möchte ich folgendermaßen charakterisieren: erstens Gerechtig­keit, zweitens Vorteile für Mütter, drittens sozialpolitische Ausgewogenheit.

Zur Gerechtigkeit: Jeder Euro hat sozusagen die gleiche Wirkung.

Weiters: gleiche Beiträge für alle – und das mit einem transparenten Ausgleichssystem des Staates, sodass eben nicht derjenige, bei dem es die geringste Bedeckung gibt, die meisten Zuschüsse bekommt, sondern das erfolgt in Hinkunft in gerechter Weise, denn das sind ja Leistungen, die von der Allgemeinheit erbracht werden. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Weiters: gleiche Anrechnung für alle, und zwar für Präsenzdienst-, für Zivildienst-, für Familienhospiz- und Kindererziehungszeiten. Und damit komme ich auch schon zum wesentlichen Punkt dieser Reform, zu den Vorteilen für Frauen und Mütter. Sie werden das mit Ihrem sozialistischen „Neusprech“ nicht wegbekommen, denn ganz klar und eindeutig ist, dass in Zukunft Zehntausende Frauen – in der Vergangenheit haben sie, weil sie nicht auf genügend pensionsbegründende Jahre gekommen sind, nichts be­kommen – eine Pension erhalten werden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es wird dann hoffentlich in Ihren Inseraten, in Zeitschriften der Arbeiterkammer heißen: „100 Prozent Pensionsgewinn“, denn in diesem neuen System gibt es – im Gegensatz zur Verlustdeckelung – keine Gewinnbegrenzung. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Nochmals: 100 Prozent Pensionsgewinn für Zehntausende Mütter, für Frauen, die, was eine eigene Pension anlangt, in der Vergangenheit leer ausgegangen sind. (Abg. Lentsch: Die SPÖ ist dagegen!)

Damit komme ich zum sozialen Gesichtspunkt und zur Ausgewogenheit dieser Reform. Ich halte es für wesentlich, dass von dieser Bundesregierung über Pensionssicherung nicht nur geredet, sondern gehandelt wird. Eine Pensionssicherung ist mit den bisheri­gen Reformen dieser Bundesregierung sowie mit dem vorliegenden Harmonisierungs­entwurf gelungen.

 


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