möglich sein wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
14.29
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte.
14.29
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Kollege Schweisgut! Meine Wahrnehmung ist auch eher differenziert, nämlich dass der Ausschuss nicht immer von Einheit und Harmonie geprägt ist. Zwischen Reden und Handeln ist oft ein sehr weiter Weg. Manche schreiben Bücher betreffend „die Wüste“ darüber.
Ich möchte mich mit der Petition Nummer 11 und der BürgerInneninitiative Nummer 5 beschäftigen, die ja parteiübergreifend eingebracht wurde, was ich wirklich positiv finde. Ich möchte hier auch festhalten, dass die Chancengleichheit gehörloser Menschen und unsere Forderung, die Forderung der Grünen nämlich, die Gebärdensprache in den Verfassungsrang zu heben, noch lange nicht Realität sind, obgleich Kollegin Rossmann heute bekundet hat, dass es ein Anliegen der Regierungsparteien ist. Ich hoffe auf Bewegung in dieser Sache.
Ich glaube, dass diese Petition und die Bürgerinitiative so wichtig ist, dass man ihr noch Raum widmen sollte. Die Unterzeichneten unterstützen nämlich verschiedene Maßnahmen, beginnend bei der Frühförderung. Ich habe 18 Jahre in dem Bereich gearbeitet und halte es für total wichtig, dass Gebärdensprache und Lautsprache nebeneinander existieren können, dass aber vor allem die Gebärdensprache einen anderen als den derzeitigen Stellenwert bekommt.
In erster Linie ist die Frühförderung wesentlich. Es geht um ein österreichweites Neugeborenen-Screening, das meines Wissens derzeit nicht flächendeckend ist, obwohl es wichtig wäre, dass bei jedem neugeborenen Kind in Österreich getestet werden kann, ob Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit vorliegt oder nicht. – Mehr kann man sowieso nicht testen. Dann – im Alter von drei, vier Monaten – kann man sofort erste Schritte einleiten, sei es Hörgeräteversorgung oder auch Cochlear-Implantate.
Weiter geht es in der Schule: Ich denke, es ist sehr wichtig – das wurde heute auch schon gesagt –, dass auch hörende Lehrerinnen und Lehrer die Gebärdensprache beherrschen. Wenn bilingual unterrichtet wird, sollte das Pflicht sein, sodass beides angeboten werden kann. Die Qualität der Gehörlosenbildung an sich sollte in der Regelschulausbildung angehoben werden.
Gebärdensprache als eigenes Unterrichtsfach ist ein spannendes Thema, wie es auch weitergehend wichtig ist, dass Jugendliche, die gehörlos oder schwerhörig sind, die Berufsausbildung ihrer Wahl in Anspruch nehmen können, ohne vor Sprachbarrieren zu stehen, durch die sie gehindert werden. Es muss auch ein Recht auf eine kostenfreie Begleitung durch Dolmetscherinnen oder Dolmetscher geben. Auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen Dolmetscher und Dolmetscherinnen zur Verfügung gestellt werden können. Natürlich muss auch im Hochschulbereich, an den Universitäten der Zugang zu höherer Bildung für Gehörlose möglich sein.
In der Folge gab es von uns einen Initiativantrag, es gab auch einen Antrag der Grünen, und es ist ein bisschen Bewegung in die Sache gekommen. Kollegin Lapp hat einen Unterausschuss dazu sehr gut geleitet, in dem wir Expertinnen und Experten zu diesem Thema hören konnten, und alle waren sich einig, dass die Anerkennung der Gebärdensprache etwas sehr Wichtiges sei.
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