Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll76. Sitzung / Seite 111

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einen niedrigeren Beitrag zu zahlen haben. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Es zahlt ja der Arbeitgeber auch!)

Wenn Sie zumindest diese Erkenntnis an den Tag legen, dann haben der heutige Tag und die heutige Diskussion schon einen Fortschritt gebracht. Ich befürchte allerdings, dass Sie nicht lernfähig sind. (Beifall bei der SPÖ.)

16.05

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


16.05

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Geschätzter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ist ein Pensionssystem gerecht oder nicht? – Tatsache ist, dass die Bevölkerung in Österreich mit dem System der Vergangenheit, das nicht zeitgemäß war und ist und das Ungerechtigkeiten im Pensionssystem fortgeschrieben hat, nicht einverstanden war und ist. Deshalb muss dieses Pensionssystem harmonisiert werden. (Abg. Dr. Glawischnig: Ja, okay, passt!)

Wenn die Grünen jetzt eine Grundsicherung statt einer Pensionskürzung für Frauen und jüngere Menschen verlangen, dann muss ich sagen: Wenn diese Grundsicherung so ausschaut, dass praktisch jeder 650 € bekommt – das steht zwar nicht im Antrag, aber ich habe mittlerweile herausgefunden, Sie meinen, 650 € für jeden, ob er nun ge­arbeitet hat oder nicht –, „Habe die Ehre!“, dann explodieren die Kosten! (Zwischenruf bei den Grünen.) Vielleicht wollen Sie ja alle zurück an den Herd oder an den Ofen bringen, Männer und Frauen, ganz egal, oder die Männer vielleicht in den Keller – hof­fentlich gibt es dort einen Wein, dann bleiben sie gerne unten –, aber zu arbeiten brau­chen sie nicht.

Wir sind dafür, dass auch eingezahlt wird, nähern uns aber Ihren Vorstellungen schon an, wenn wir sagen, dass Frauen nicht mehr 15 Erwerbsjahre brauchen, sondern nur noch 7 Jahre. Wenn sie zwei Kinder haben, dann kommen sie auch auf 15 Jahre, und erwerben so einen Pensionsanspruch. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Außerdem werden jetzt mit dieser Reform für die Frauen sämtliche Verbesserungen durchgeführt, die vorher nicht gemacht wurden.

Man kann das Ganze jetzt weiterspinnen und fragen: Wie hoch ist die Lebenserwar­tung? Wie schaut die Pensionshöhe aus? – Frauen haben tatsächlich eine viel gerin­gere Pension als wir Männer – das ist so –, aber Frauen sind auch durchschnittlich zwölf Jahre länger in Pension als Männer. (Zwischenruf der Abg. Bures.) Und wenn Sie die Summe ausrechnen, dann kommen Sie auf 373 000 € Pensionsanspruch für Frauen und 376 000 € für Männer; da sind wir nicht so weit auseinander. (Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig.) Und durch die Harmonisierung werden die Frauen die Männer überholen, davon bin ich überzeugt.

Für jene Versäumnisse, die im Erwerbsleben eine Pensionsminderung vor allem für Frauen bedeuten, sind andere Parameter verantwortlich. Wenn jemand im Erwerbs­leben wenig verdient und daher weniger einzahlt, hat er eine geringere Pension, das ist natürlich so. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Wir wollen hier sämtliche Dinge auffangen. Für uns muss die Kinderbetreuungszeit gleich viel wert sein wie die Erwerbsarbeit. (Abg. Silhavy: Auch das stimmt nicht! – Zwischenruf der Abg. Dr. Glawischnig.) Deswegen haben wir auch die 1 350 € als Bemessungsgrundlage für Kindererziehungszeiten, für Zeiten der Arbeitslosigkeit, für Zeiten des Zivildienstes, für Zeiten des Präsenzdienstes vorgesehen, sodass das, wenn eine Frau Teilzeit beschäftigt ist während dieser Zeit, in der sie auch für ihre Kin-


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