Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll76. Sitzung / Seite 124

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sie wieder zu Beitragszeiten kommen könnte, denn damals war es nicht möglich, dass sie einzahlt. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Was hat das mit dem Alter zu tun?)

Beim Nachfragen in der Sozialversicherungsanstalt der Bauern hat sie dann glück­licherweise erfahren, dass das Pachten des Betriebes für sie möglich wäre. Das hätte sie schon neun Jahre früher machen können. Leider hat es die Sozialversicherungs­anstalt der Bauern verabsäumt, ihr das mitzuteilen. Besonders kundenfreundlich! Die Bäuerin hat dann drei Pflegekinder im Alter von vier Tagen bis zweieinhalb Monaten in Pflege genommen. Sie hatte keinen Anspruch auf Wochengeld und Erziehungsgeld. Die Kinder wurden eines nach dem anderen adoptiert, und zwar, als sie alle älter als vier Jahre waren.

Sie hat sich gedacht, sie kann nun zumindest die fehlenden Beitragszeiten annähernd kompensieren. Das hat sie gedacht! Sie hat sich jetzt ganz konkret ihre Versicherungs­zeiten berechnen lassen, und siehe da: Ihre Kindererziehungszeiten nützen ihr wenig. Man hat nämlich bei der politischen Entscheidung auf die Pflegekinder vergessen. Nur Kinder, die nach dem 31. Dezember 1987 mit einem Pflegschaftsvertrag in Pflege ge­nommen wurden, zählen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wer war denn da in der Regie­rung?) Das ist zu spät für diese Bäuerinnen und für viele Frauen, die Pflegekinder aufgenommen, diese mit einem ganz kleinen Pflegegeldbeitrag aufgezogen haben und in dieser Zeit keine Versicherungszeiten erwerben konnten. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Mit 51 ist sie noch nicht pensionsberechtigt!)

Warum können wir nicht gerade jenen Frauen entsprechend dem Grundsicherungs­modell, wo alle gleich behandelt werden – es gibt einen Sockel und dann zusätzliche Beiträge, je nach Erwerbsart und je nach Erwerbsdauer –, helfen? Diese wären jetzt im Pensionsalter, bekommen aber keine Pension. Es gibt immerhin 400 000 Frauen in Österreich, die überhaupt keinen Pensionsanspruch haben. Herr Kollege Scheuch, das scheint Sie nicht zu berühren. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wer sagt denn das?)

Warum werden bei diesen Frauen nicht alle Kindererziehungszeiten gleich angerech­net, egal, ob sie jetzt über oder unter 50 Jahre alt sind? Das ist jetzt ein aktuelles Modell dieser Regierung, Herr Kollege Scheuch, bei dem die Frauen, die über 50 sind, schlechter behandelt werden.

Erst die künftigen Kindererziehenden können eine bessere Bemessungsgrundlage für Kinder erlösen. Warum? Warum gilt dies nicht auch für die Frauen, die gerade jetzt schlecht gestellt sind, weil sie weniger Beitragszeiten haben, weil sie geringere Bei­tragshöhen haben? Wieso können wir nicht genau auch für diese Frauen das Modell der Grundsicherung anwenden, das im Übrigen längst von der Katholischen Sozial­akademie durchgerechnet wurde, und zwar schon vor Jahren? Man hat schon damals herausgefunden, dass die Kosten für Sozialhilfe bei weitem höher liegen, als wenn alle Leute eine Grundsicherung hätten. Das weiß man längst, das ist Schnee von gestern.

Also warum nicht eine Grundsicherung für die Frauen in diesem Alter, die jetzt schlecht behandelt werden, ab sofort einführen? (Beifall bei den Grünen.)

16.53

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Ab­geordnete Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.54

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin, Kollegin Achleitner, hat behauptet, dass in Oberösterreich das Frauenbudget mit Zustimmung der grünen Abgeordneten gekürzt wurde.

 


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