Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll76. Sitzung / Seite 143

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seine Vertreter in der Europäischen Union. Wir haben gemeinsam das Moratorium auf europäischer Ebene initiiert, das bis heute hält. – Eine ganz klare Positionierung! (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Pirklhuber. – Abg. Mag. Johann Maier: Das stimmt ja nicht!)

Wir haben seit 18. April 2004 einen neuen Rechtsrahmen, den wir sehr intensiv, und zwar in die richtige Richtung beeinflusst haben. Wir können damit dem Konsumenten in der Frage der Kennzeichnung ein klares Angebot machen. Jeder kann vor dem Re­gal wählen, ob er ein gentechnisch verändertes Produkt kaufen will oder nicht. – Eine klare europäische Regelung!

Sie haben die Saatgut-Gentechnik-Verordnung angesprochen. Wir haben im Gegen­satz zu allen anderen europäischen Ländern eine klare Regelung an der Nachweis­grenze mit 0,1 Prozent, also strengste Regelungen! Wir kontrollieren, wir haben ein eigenes Monitoringsystem, das Sie an anderer Stelle mehrmals ausdrücklich gelobt ha­ben. Mich wundert deswegen Ihre heutige Kritik hier, weil sich diese Vorgangsweise – restriktive strenge Schwellenwerte in der Frage der Verunreinigung von Saatgut – äußerst bewährt hat.

Was die Frage der Kontrolle betrifft, so hat der Importeur grundsätzlich einmal die hundertprozentige Gentechnikfreiheit auszuweisen. Und wie überall haben wir dann mit einem Monitoring – Muster und Stichproben – natürlich auch eine Kontrolle drüber­gelegt. Das tun wir in den letzten Jahren sehr, sehr erfolgreich: Seit der Anbausai­son 2001/2002 wurde in Österreich in Verkehr gebrachtes Saatgut unter Einhaltung einer absoluten Grenze von 0,1 Prozent gentechnikfrei gehalten.

Wir sollten nicht so tun, als ob wir über die Hintertür bereits in den letzten Monaten und Jahren Gentechnik ins Land gelassen hätten. Wir haben uns, auch was die Frage der Verbotsverordnungen für drei GVO-Konstrukte betrifft, erfolgreich gegen die Zutritts­wünsche der Europäischen Union gewehrt. Unsere Verbotsverordnungen sind nach wie vor aufrecht. – Auch das ist eine Errungenschaft, auf die hingewiesen werden muss. Tun wir nicht so, als ob die Gentechnik in Österreich schon Fuß gefasst hätte! Wir produzieren nach wie vor gentechnikfrei und werden das auch in Zukunft tun.

In den letzten Tagen wurde auch gesagt, man sollte das Umweltprogramm heranzie­hen und Gentechnikfreiheit dort verankern. Damit könne man die Gentechnik aus Ös­terreich fernhalten. (Abg. Dr. Pirklhuber: Eine Maßnahme unter vielen, die wichtig ist!) Da müssen Sie wissen, und Sie sollten es eigentlich wissen, dass dieses Programm ein freiwilliges ist und dass schon jetzt nicht alle daran teilnehmen. Was ist mit jenen, die zukünftig auf die Ansprüche aus dem Umweltprogramm verzichten? Haben die dann die Freiheit, Gentechnik zu verwenden, oder nicht? Diese Vorstellungen sind nicht dazu geeignet, unseren gemeinsamen, aber vor allem auch meinen Wunsch zu erfüllen, Gentechnik von Österreich möglichst fernzuhalten. Was dazu am besten ge­eignet ist, ist das, was mit dem Gentechnikgesetz in Umsetzung der Freisetzungsricht­linie als Regierungsvorlage vorliegt.

Wir haben dort, auch orientiert an dem – das sage ich ganz klar –, was in Deutschland angedacht wurde, ganz klare Bestimmungen verankert, was die Frage betrifft, wenn ein Bauer kommt und Gentechnik verwenden will. Dann muss er zukünftig in ein öffent­liches Register eingetragen werden. Auch die Haftung ist ganz klar geregelt zugunsten jener, die auch in Zukunft gentechnikfrei produzieren wollen. Der Schutz der Biobauern und jener Bauern, die Gentechnik nicht anwenden wollen, auch in Zukunft nicht anwen­den wollen, steht bei uns absolut im Vordergrund.

In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir noch etliche Auf­gaben vor uns. Es stimmt, dass auch die Bundesländer nach diesen bundeseinheit­lichen Vorgaben im Gesetz ihre Aufgaben zu erfüllen haben. Was die Frage der Koor­dinierung von gentechnikfreien Zonen betrifft, müssen wir ganz klar auf Freiwilligkeit


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