seine Vertreter in der Europäischen Union. Wir haben gemeinsam das Moratorium auf europäischer Ebene initiiert, das bis heute hält. – Eine ganz klare Positionierung! (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber. – Abg. Mag. Johann Maier: Das stimmt ja nicht!)
Wir haben seit 18. April 2004 einen neuen Rechtsrahmen, den wir sehr intensiv, und zwar in die richtige Richtung beeinflusst haben. Wir können damit dem Konsumenten in der Frage der Kennzeichnung ein klares Angebot machen. Jeder kann vor dem Regal wählen, ob er ein gentechnisch verändertes Produkt kaufen will oder nicht. – Eine klare europäische Regelung!
Sie haben die Saatgut-Gentechnik-Verordnung angesprochen. Wir haben im Gegensatz zu allen anderen europäischen Ländern eine klare Regelung an der Nachweisgrenze mit 0,1 Prozent, also strengste Regelungen! Wir kontrollieren, wir haben ein eigenes Monitoringsystem, das Sie an anderer Stelle mehrmals ausdrücklich gelobt haben. Mich wundert deswegen Ihre heutige Kritik hier, weil sich diese Vorgangsweise – restriktive strenge Schwellenwerte in der Frage der Verunreinigung von Saatgut – äußerst bewährt hat.
Was die Frage der Kontrolle betrifft, so hat der Importeur grundsätzlich einmal die hundertprozentige Gentechnikfreiheit auszuweisen. Und wie überall haben wir dann mit einem Monitoring – Muster und Stichproben – natürlich auch eine Kontrolle drübergelegt. Das tun wir in den letzten Jahren sehr, sehr erfolgreich: Seit der Anbausaison 2001/2002 wurde in Österreich in Verkehr gebrachtes Saatgut unter Einhaltung einer absoluten Grenze von 0,1 Prozent gentechnikfrei gehalten.
Wir sollten nicht so tun, als ob wir über die Hintertür bereits in den letzten Monaten und Jahren Gentechnik ins Land gelassen hätten. Wir haben uns, auch was die Frage der Verbotsverordnungen für drei GVO-Konstrukte betrifft, erfolgreich gegen die Zutrittswünsche der Europäischen Union gewehrt. Unsere Verbotsverordnungen sind nach wie vor aufrecht. – Auch das ist eine Errungenschaft, auf die hingewiesen werden muss. Tun wir nicht so, als ob die Gentechnik in Österreich schon Fuß gefasst hätte! Wir produzieren nach wie vor gentechnikfrei und werden das auch in Zukunft tun.
In den letzten Tagen wurde auch gesagt, man sollte das Umweltprogramm heranziehen und Gentechnikfreiheit dort verankern. Damit könne man die Gentechnik aus Österreich fernhalten. (Abg. Dr. Pirklhuber: Eine Maßnahme unter vielen, die wichtig ist!) Da müssen Sie wissen, und Sie sollten es eigentlich wissen, dass dieses Programm ein freiwilliges ist und dass schon jetzt nicht alle daran teilnehmen. Was ist mit jenen, die zukünftig auf die Ansprüche aus dem Umweltprogramm verzichten? Haben die dann die Freiheit, Gentechnik zu verwenden, oder nicht? Diese Vorstellungen sind nicht dazu geeignet, unseren gemeinsamen, aber vor allem auch meinen Wunsch zu erfüllen, Gentechnik von Österreich möglichst fernzuhalten. Was dazu am besten geeignet ist, ist das, was mit dem Gentechnikgesetz in Umsetzung der Freisetzungsrichtlinie als Regierungsvorlage vorliegt.
Wir haben dort, auch orientiert an dem – das sage ich ganz klar –, was in Deutschland angedacht wurde, ganz klare Bestimmungen verankert, was die Frage betrifft, wenn ein Bauer kommt und Gentechnik verwenden will. Dann muss er zukünftig in ein öffentliches Register eingetragen werden. Auch die Haftung ist ganz klar geregelt zugunsten jener, die auch in Zukunft gentechnikfrei produzieren wollen. Der Schutz der Biobauern und jener Bauern, die Gentechnik nicht anwenden wollen, auch in Zukunft nicht anwenden wollen, steht bei uns absolut im Vordergrund.
In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir noch etliche Aufgaben vor uns. Es stimmt, dass auch die Bundesländer nach diesen bundeseinheitlichen Vorgaben im Gesetz ihre Aufgaben zu erfüllen haben. Was die Frage der Koordinierung von gentechnikfreien Zonen betrifft, müssen wir ganz klar auf Freiwilligkeit
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