setzen. Das gibt auch die Europäische Union in Grundzügen bereits vor. Die endgültigen Bedingungen liegen noch nicht auf dem Tisch, aber die Frage der gentechnikfreien Zonen wird gemeinsam mit den Bundesländern, koordiniert vom Bund, im Rahmen verschiedener gesetzlicher Bestimmungen entwickelt. Da haben auch die Bundesländer eine entsprechende Rolle zu spielen. Die Zusammenarbeit in dieser Frage, auch Koordinierung der Agentur für Ernährungssicherheit, läuft sehr gut.
Was tun wir? – Wir orientieren uns an der Charta für Gentechnikfreiheit. Sie haben die Charta heute erwähnt, und ich habe sie mitgenommen (der Redner zeigt ein vielfach vergrößertes Exemplar vor), weil vielleicht auch Herr Abgeordneter Pirklhuber dieser Charta beitreten kann. Ich habe sie deswegen mitgenommen, weil sie die politische Handlungsanleitung ist, die wir Punkt für Punkt umsetzen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Umsetzen in legistische Maßnahmen – das erwarten wir auch von Ihnen, Herr Bundesminister!) Das Spannende dabei ist: Wissen Sie, wer diese Charta als Erste unterschrieben hat? – Die deutsche Landwirtschaftsministerin Renate Künast. Ich fordere Sie auf, ihrem Weg zu folgen und diese Charta gemeinsam zu einem absoluten politischen Erfolg zu machen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
17.53
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Sieber. Seine Redezeit ist wie jene aller anderen jetzt an der Debatte teilnehmenden Redner 5 Minuten. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.
17.54
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir behandeln heute eine Anfragebeantwortung zur Gentechnik. Wie wir alle wissen, wird dieses Thema auf europäischer Ebene in einer Art und Weise diskutiert, die unseren Intentionen nicht entspricht. Es scheint so zu sein, dass das Anbauverbot fallen soll und der freie Wettbewerb den gentechnisch veränderten Produkten theoretisch die Tore auch nach Österreich öffnet.
Diese Tatsache schmeckt uns allen nicht, denn wir wünschen uns natürlich für unsere Konsumentinnen und Konsumenten gesunde, gentechnikfreie Produkte, so wie es die qualitativ hochwertigen, wertvollen Produkte der österreichischen Landwirtschaft sind.
Wir können aber vor der realpolitischen Entwicklung nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern wir sind gefordert, entsprechende Antworten auf diese Herausforderungen zu finden. Ich glaube, mit dem vorliegenden Entwurf zur Haftungsfrage wurden die richtigen Ansätze gefunden. Einerseits wird dem, der glaubt, gentechnisch verändertes Saatgut verwenden zu müssen, klar die Haftung auferlegt. Darüber hinaus muss sich jeder Landwirt, der gentechnisch veränderte Produkte anbaut, in ein Gentechnikregister eintragen lassen. Damit ist sichergestellt, dass im Falle einer Verunreinigung von benachbarten Feldern der Verursacher rasch ausfindig gemacht werden kann, um zur Haftung herangezogen zu werden. Jeder in diesem Land soll wissen: Wenn ich gentechnisch verändertes Saatgut verwende, habe ich für die Schäden, die entstehen, zu haften! – Dies soll auch all jenen, die sich zu einem gentechnikfreien Anbau entschließen, den nötigen rechtlichen Rückhalt geben. (Beifall bei der ÖVP.)
Wichtig ist aber auch – und dazu bekennen wir uns –, dass mit diesem Gesetz nicht Willkür und Denunziantentum Tür und Tor geöffnet werden. Wir werden nicht zulassen, dass diese Saat des Streites – und dieser Streit ist vorprogrammiert – unter unseren Landwirten gestreut wird. Jeder kleine Nachbarschaftszwist oder Neidgefühle bei manchen Kollegen würden unweigerlich zu Unterstellungen führen, die dann langatmig widerlegt werden müssten und die Bauern dazu zwingen würden, ihr hart verdientes Geld zu den Schiedsgerichten und Mediatoren zu tragen.
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