Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll76. Sitzung / Seite 151

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gekommen, dass weder von Mobiltelefonen noch von Mobilfunkanlagen eine gesund­heitliche Beeinträchtigung zu befürchten ist.

Es wurde auch eine Erhebung von Mobilfunk-Immissionen in der Steiermark durchge­führt, immerhin über drei Jahre hinweg. Dabei lag der höchste gemessene Wert im Frequenzband 900 Megahertz lediglich bei 0,00125 Watt pro Quadratmeter Leistungs­flussdichte. Das ist sage und schreibe 3 600-fach niedriger als der international gel­tende Grenzwert! Wir sind also in Österreich weit unter dem Grenzwert, der zusätzlich noch eine 50-fache Sicherheit enthalten würde.

Der geforderte Immissionskataster für die Bevölkerung ist bereits Realität. Zusätzlich gibt es in Österreich eine Anlaufstelle für die Kommunikation mit Anrainern, das Forum Mobilkommunikation beauftragt laufend Studien zum Thema elektromagnetische Strah­lung. Auch die Unternehmen selbst kümmern sich mit hohem Aufwand darum, der Bevölkerung Rede und Antwort zu stehen. Wie man hier von mangelnder Informations­pflicht sprechen kann, verstehe ich wirklich nicht.

Wir haben genügend gesetzliche Vorkehrungen zum Schutz vor elektromagnetischer Gefahr. Das Telekommunikationsgesetz, das wir vergangenen Sommer gemeinsam verabschiedet haben, regelt die Errichtung und den Betrieb der Sendeanlagen unter Berücksichtigung des Schutzes des Menschen, und auch das Thema Masten-Sharing ist hier inkludiert. Das Thema jetzt künstlich zu pushen, ist reiner SPÖ-Populismus, führt zu einer Verunsicherung der Bevölkerung und zu einer wirtschaftlichen Schädi­gung von Unternehmen.

Ich schlage deshalb vor, vorerst die vorhandenen Fakten zu prüfen. Bevor „Round Tables“ unnötigerweise neue Gesetze erarbeiten, die schon längst vorhanden sind, werden wir den Weg der Innovationen weiter vorantreiben. – Ich danke für die Auf­merksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

18.19

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rada zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: gleichfalls 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.19

Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich kann es mir nicht versagen, doch auf einige Vorredner aus der Debatte am frühen Nachmittag einzugehen. Es wurde betont, wie wichtig dieser Ausschuss für Petitionen und Bürgerrechte ist. Und in der Tat: Er ist für viele Mitbürger in unserem Lande das letzte demokratische Mittel, um zu ihrem Recht zu kommen.

Frau Abgeordnete Haidlmayr hat heute gesagt, es fehlt an Harmonie. Darin kann ich ihr Recht geben: Es fehlt seit einigen Jahren an Harmonie. Harmonie besteht zwar im Zuge der Diskussion, aber wenn es zur Abstimmung und Beschlussfassung kommt, dann heißt es: Vertagen, Zurkenntnisnahme oder Sonstiges, und man wartet darauf, dass dieser Punkt wieder auf die Tagesordnung kommt, man wartet mitunter so lange, bis wir neu gewählt haben, die Legislaturperiode zu Ende ist und die Petition und die Bürgerinitiative verfallen sind. Das ist sicherlich das, was Kollegin Haidlmayr gemeint hat.

Natürlich kann dieser Ausschuss nicht immer hundertprozentig erfolgreich sein, weil es Materien gibt, die von den zuständigen Ministerien eben nicht entsprechend bearbeitet werden. Ich möchte mich aber trotzdem mit der Petition 15 beschäftigen, die den Zugsverkehr von Wien über Marchegg nach Bratislava behandelt hat. Es ging im Kon­kreten darum, dass aus unerklärlichen Gründen der Zug in der Grenzstation Marchegg viele Minuten lang unnötig gestanden ist und dass, um wieder Zeit einzubringen,


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