Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll76. Sitzung / Seite 183

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Auch die Abfertigung neu ist letztendlich eine familienpolitische Maßnahme. Sie wird ermöglichen, dass zwei Millionen Menschen mehr eine Abfertigung bekommen wer­den.

Manche familienpolitischen Maßnahmen wurden von der SPÖ sogar bekämpft, so etwa das Kinderbetreuungsgeld. Frauenministerin Barbara Prammer damals, 1999: Wieder und wieder muss ich sagen, Karenzgeld für alle ist keine sinnvolle Idee, das geht an den Bedürfnissen vorbei. – Ich sage: Karenzgeld für alle ist eine tolle Idee, es berück­sichtigt auch Hausfrauen, Studentinnen, Selbständige und Bäuerinnen.

Frauenministerin Prammer weiters: Wer nie gearbeitet hat, immer nur Hausfrau war, soll auch kein Karenzgeld bekommen. – Ich sage, auch Hausfrauen arbeiten und be­kommen zu Recht das Kinderbetreuungsgeld.

Einige Jahre nach Einführung dieser familienpolitischen Maßnahme haben auch Ver­treter der SPÖ die Zeichen der Zeit erkannt. Sogar Gusenbauer hat einmal gemeint, das Kinderbetreuungsgeld helfe einzelnen Gruppen.

Fakt ist: Seit Jänner 2002 gibt es das Kindergeld in der Höhe von 416 €, und es wird bis zu drei Jahre ausbezahlt. Der Kreis der Anspruchsberechtigten für das Kindergeld wurde ausgedehnt, und mit 165 000 Personen war im Juni 2004 wieder ein Rekord an Bezieherinnen und Beziehern von Kinder- und Karenzgeld zu verzeichnen.

Geschätzte Damen und Herren! All diese Maßnahmen sind zweifellos Bausteine für eine moderne, zukunftsorientierte Familienpolitik. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

20.17

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Riepl; 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


20.18

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Ich möchte meine drei Minuten Redezeit mit zwei Beispielen dafür, wie Familienpolitik heute funktioniert, ausfüllen.

Erstes Beispiel, ich erinnere an einen Satz, den Herr Bundesminister Haupt in der Enquete gesagt hat – ich zitiere –: „Heute wollen wir darüber diskutieren, inwiefern wir alle zu einer befriedigenden solidarischen Lebensführung der einzelnen Menschen ... beitragen können.“

Ein Satz, der sicher richtig ist. Ich habe damals in der Enquete darauf hingewiesen, dass im Flüchtlingslager Traiskirchen Familien keinen Einlass finden, und wenn sich der eine oder andere doch hineinschwindeln kann, um vielleicht Essen oder ein Bett zu bekommen, dann droht diesem eine Organstrafe von 21 €.

Ich habe das bekrittelt, und der Herr Bundesminister hat daraufhin gesagt, er werde diesen meinen Beitrag dem zuständigen Innenminister übermitteln. – Ich warte bis heute auf eine Antwort! Der Innenminister ist aber anscheinend doch aktiv geworden, hat reagiert. Er hat nicht in der Art reagiert, dass sichergestellt wird, dass alle Bundes­länder Flüchtlinge nehmen, aber er hat reagiert, indem er eine Verordnung erlassen hat, nämlich die „Verordnung, mit der das unbefugte Betreten und der unbefugte Auf­enthalt in den Betreuungseinrichtungen des Bundes verboten wird“, die so genannte Betreuungseinrichtungen-BetretungsV.

In dieser Verordnung heißt es in § 2: „Wer sich unbefugt in einer ... Betreuungseinrich­tung aufhält oder diese unbefugt betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung.“ – Soweit eine Reaktion, die nach der Enquete erfolgte. Die Beamten und Mitarbeiter im Flücht­lingslager Traiskirchen schütteln den Kopf darüber, weil sie nicht verstehen, welchen


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