Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll76. Sitzung / Seite 202

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Wenn Sie, Frau Abgeordnete, das Thema genauer behandelt hätten, hätten Sie Fol­gendes dazu sagen müssen: Wir haben eine stabile Anzahl von Strafhäftlingen, näm­lich genau 5 200. Die steigende Komponente liegt ausschließlich bei den Untersu­chungshäftlingen, und die kann man beim besten Willen nicht bedingt entlassen. Das müssen Sie mir schon zugestehen.

Sie müssen also von jenen reden, deren Anzahl stabil ist, und das sind die Strafhäft­linge. Wenn wir von dieser Zahl ausgehen, sehen wir nur wenig Möglichkeiten, bei der bedingten Entlassung sehr viel zu ändern, obwohl ich zugebe und betone, dass im Regierungsprogramm sehr wohl vorgesehen ist, dass all dies angedacht wird, aber in einer etwas genaueren und wissenschaftlichen Art und Weise – und nicht in der Form, wie Sie es machen wollen, nämlich ohne nähere Überlegung.

Ich gehe auf diesen Vorschlag ein, und Frau Abgeordnete Stadlbauer wird überrascht sein von dem, was sie jetzt hören wird. Sie haben gesagt, bei gemeingefährlichen Verbrechen komme die bedingte Entlassung nicht in Frage. Das muss man nuanciert lesen und sich nuanciert anhören, bei welchen Verbrechen Sie in Zukunft eine be­dingte Entlassung wollen.

Nach der jetzigen Rechtslage kommt keine bedingte Entlassung in Frage, wenn der Verdacht besteht, dass der Betroffene eine strafbare Handlung begehen könnte; an sich ganz normal. Was wollen Sie in Zukunft? – Die bedingte Entlassung kommt nur dann nicht in Frage, wenn keine schweren Gewaltverbrechen oder keine gemeinge­fährlichen Verbrechen von ihm zu erwarten sind. Das heißt, es ist eine Einladung an diejenigen, die wahrscheinlich nur gewöhnliche Verbrechen begehen, doch bedingt entlassen zu werden.

Er wird sich, wenn er ein gewöhnliches Verbrechen begeht, dann vor den Richter hin­stellen und sagen: Bitte schön, der Herr Rat hat es eh gewusst, als er mich entlassen hat. Aber ich habe eh nur ein normales, kleines Verbrechen begangen. – So einfach kann man es sich nicht machen! Wir müssen das wissenschaftlich diskutieren und nicht so wie Sie, die Sie das im Husch-Pfusch-Verfahren machen wollen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.34

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 435/A dem Justizausschuss zu.

6. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über eine nach­haltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 – AWG 2002), BGBl. I Nr. 102/2002, geändert wird (437/A)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Krainer. Seine Wunsch­redezeit ist 3 Minuten. – Sie sind am Wort, Herr Kollege.

 


21.34

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kolle­gen! Früher war alles einfach, wenn man einkaufen war: Glas war Pfand, Tetrapak, Dose waren Einweg. Dann aber war Glas auch kein Pfand, dann kam Plastik, Plastik war Einweg und wurde dann zum Teil doch wieder zum Pfand. Mittlerweile ist die Situation in den Supermarktregalen so, dass man höchstens mit Lupe und diversen


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