Zusammenfassend: Wir haben einheitliche
Kriterien festgelegt, Zulassungsbefristungen gibt es für zehn Jahre; es gibt
klare Strafbestimmungen. Was das In-Verkehr-Bringen gentechnisch veränderter
Produkte betrifft, gibt es auf Bundesebene klare Haftungsregelungen. Wir haben
bundeseinheitliche Regelungen geschaffen, wir haben eine
Beweislasterleichterung eingeführt, und wir haben – und da bin ich als
Kärntner stolz darauf, weil wir in Kärnten als Erste dieses Modell verwirklicht
haben – mit dem Vorsorgegesetz auch versucht (Abg. Dr. Pirklhuber: Salzburg!
Salzburg hat das erste Gesetz!), Regelungen zu treffen, die das
In-Verkehr-Bringen erschweren. (Abg.
Dr. Pirklhuber: Aber es ist
Salzburg, nicht Kärnten!)
Summa summarum gibt es eine klare Festlegung auf drei Ebenen: Die europäische Ebene hat leider versagt – es ist ein Wahnsinn, darüber sind wir uns, glaube ich, alle einig. Auf Bundesebene beschließen wir heute hier ein gutes Gesetz, das eine deutliche Verbesserung des Status quo bedeutet. Die Landesgesetze beziehungsweise die Landeskompetenzen – Lösung der Koexistenzfrage – werden wahrscheinlich im Endeffekt auch dazu führen, dass sich die meisten bäuerlichen Betriebe zumindest überlegen werden, gentechnisch veränderte Produkte einzusetzen.
Neben all diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es aber auch – und darauf lege ich hier besonderen Wert – die Möglichkeit, sich persönlich einzubringen. Jeder Konsument kann in gewissem Ausmaß durch sein Kaufverhalten mitentscheiden. Auch Firmen können mitgestalten – ich denke nur etwa an die „Kärntnermilch“, deren Vorstand beschlossen hat, dass bei den Milchkühen, deren Milch an sie geliefert wird, nur mehr gentechnikfreie Futtermittel einzusetzen sind. All das sind Maßnahmen, durch die man klar festmachen kann, wo die Reise hingehen soll, und ich glaube, wir werden auch fernab dieser Diskussionen, also draußen im täglichen Geschäft sozusagen, gefordert sein, dafür zu sorgen, dass es hier zu Verbesserungen kommt.
Es wurden noch weitere Themen angesprochen: Herr Klubobmann Cap hat auf einer sehr unemotionalen Ebene, muss ich sagen – eigentlich ganz untypisch für Sie, Herr Klubobmann –, hier über Ökostrom, Biospritbeimischung und dergleichen gesprochen. Ich denke also, dass all diese Gesetze doch in eine gute Richtung weisen. Dass es hier auch Maximalforderungen geben könnte, dass es Punkte gibt, wo sich der eine oder andere mehr erwartet hat, ist keine Frage. Aber darauf aufbauend einen Misstrauensantrag zu stellen, das ist ein bisschen verwegen.
Ich muss ehrlich sagen, auch ich stimme mit der Meinung von Minister Pröll nicht unbedingt immer zu hundert Prozent überein, und wir diskutieren auch sehr oft kontroversiell und sind dann am Ende auch nur selten wirklich einer Meinung, nur: Einen Misstrauensantrag gegen Minister Pröll zu stellen, davon sind wir heute weit entfernt! Wenn wir ein Ranking erstellen würden, dann gehört er meines Erachtens zu jenen ÖVP-Ministern, die sich sicherlich im letzten Drittel befinden, wenn es darum geht, jemandem das Misstrauen auszusprechen. Und das sollten sich die Grünen auch überlegen. (Rufe bei den Grünen und der SPÖ: Wer ist denn der Erste? Wer steht denn oben? – Abg. Krainer: Wer steht denn ganz oben auf der Liste?)
Und ich erwarte mir schon auch, Herr Dr. Pirklhuber, eine gewisse Konsequenz in Ihrer Politik. Wenn Sie beziehungsweise wenn Frau Dr. Glawischnig sich hier herstellt und uns ihre Entrüstung und ihre wirklich tiefe Enttäuschung über die „katastrophale“ Umweltpolitik des Ministers Pröll und der ÖVP vorspielt, sage ich einmal – ich glaube, es wird nicht ganz so ernst gewesen sein –, so muss ich sagen: In Oberösterreich, wo Sie mit der Österreichischen Volkspartei in einer Koalition sind, könnten Sie wirklich einmal demonstrieren, wie wichtig es Ihnen ist, dass die ÖVP eine glaubwürdige Umweltpolitik macht. Dort könnten Sie es dingfest machen: Treten Sie aus der Koalition aus und beweisen Sie damit, dass Sie mit der Politik der ÖVP nicht zufrieden sind! – Danke.