Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 66

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

(Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gabriela Moser: Was soll denn das? – Ironische Heiterkeit der Abg. Dr. Gabriela Moser.)

12.59

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Es ist 12.59 Uhr. Ich werde daher, wie vereinbart, die Sitzung für eine halbe Stunde unterbrechen. Ich werde die Sitzung pünktlich um 13.30 Uhr wieder aufnehmen. Die erste Rednerin wird Frau Bundesministerin Rauch-Kallat sein.

Die Sitzung ist unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 12.59 Uhr unterbrochen und um 13.30 Uhr wieder aufge­nommen.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Wir setzen in der Redner- und Rednerinnenliste fort. Als Nächste gelangt Frau Bundes­ministerin Rauch-Kallat zu Wort. – Bitte, Frau Ministerin.

 


13.30

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Präsident! Hohes Haus! (Abg. Dr. Glawischnig: „-tin“!) Bitte? (Abg. Dr. Glawischnig: „Frau Prä­sidentin“! – Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber: „Frau Ministerin“! „Frau Präsidentin“! – Ruf bei der ÖVP: Aber geh!) Frau Präsidentin – bitte! „Frau Präsidentin“ ist ein Pleonasmus, aber bitte. (Abg. Mag. Stoisits: Das ist kein Pleonasmus! Das ist richtig angewandt!) Gut, also werde ich in Hinkunft ... (Abg. Mag. Stoisits: Wir sagen ja auch nicht zu Ihnen: „Herr Bundesministerin“!) Ja, ich nehme es zur Kenntnis.

Frau Präsidentin! Hohes Haus! Lassen Sie mich ganz kurz zur Gentechnik-Novelle Stellung nehmen. Diese Gentechnik-Novelle ist nicht nur auf Grund der Entwicklung der letzten Jahre auch in der Europäischen Union notwendig geworden, sondern sie wird erstmals auch das Gentechnikgesetz um wesentliche Punkte erweitern und vor allem verschärfen.

Es geht hier um vier große Handlungsfelder und Handlungsbereiche, nämlich einer­seits um die Verbesserung der Sicherheitsbewertung von Freisetzungsanträgen und In-Verkehr-Bringungs-Anträgen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt, zweitens um den Bereich des Schutzes der Verbraucherinteressen, ferner um die Erhöhung der Transparenz und Information der Öffentlichkeit und Sicherstellung der Überwachung sowie viertens um den Schutz der heimischen Landwirtschaft und die Absicherung der biologischen und der konventionellen Landwirtschaft.

Lassen Sie mich zum ersten Punkt kurz Stellung nehmen. Erstmals werden einheitliche europäische Kriterien festgelegt für die Sicherheitsbewertung bei Freisetzungen und In-Verkehr-Bringen von gentechnisch veränderten Organismen, unter besonderer Berück­sichtigung auch langfristiger und akkumulierter Umweltauswirkungen. Darüber hinaus wird es eine Befristung der Zulassung auf längstens zehn Jahre geben, was grund­sätzlich auch für Verlängerungen der Zulassung gilt, und die Festlegung konkreter Fristen für die einzelnen Verfahrensschritte im EU-weiten Zulassungsverfahren für das In-Verkehr-Bringen von GVOs, weiters die Überprüfung bestehender Zulassungen und die Festlegung spezifischer Anwendungsbestimmungen in der Genehmigung zum In-Verkehr-Bringen, insbesondere auch unter Berücksichtigung gegebener ökologischer Bedingungen. Das heißt, es ist dies ein sehr umfassender Schutz der Umwelt.

Für den Schutz der Verbraucherinteressen wird es eine Festlegung der Zuständigkeit für die Vollziehung der Verordnungen 1829 und 1830 über gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel und über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite